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IACM-Informationen vom 29. Dezember 2012

Wissenschaft/Mensch: Cannabiskonsumenten weisen nach einer großen Studie ein erniedrigtes Risiko für die Entwicklung eines Diabetes auf

Eine repräsentative Studie mit 10.896 Bürgern der USA hat ergeben, dass Cannabiskonsumenten im Vergleich zu Nichtkonsumenten ein signifikant erniedrigtes Risiko für die Entwicklung eines Diabetes mellitus aufwiesen. Die Studie wurde von Dr. Tripathi B. Rajavashisth, Professor an der David Geffen School of Medicine, Universität von Kalifornien in Los Angeles, geleitet. Die Autoren verwendeten Daten der Nationalen Umfrage zur Gesundheits- und Ernährungsuntersuchung, die vom Nationalen Zentrum für Gesundheitsstatistik des Zentrums für Krankheitskontrolle und -prävention durchgeführt wurde. Die Studie umfasste 4 Gruppen: Nichtkonsumenten (61,0 %), ehemalige Cannabiskonsumenten (30,7 %), leichte Konsumenten (ein- bis viermal pro Monat) (5,0 %) und starke aktuelle Cannabiskonsumenten (mehr als fünfmal pro Monat) (3,3 %).

Cannabiskonsumenten wiesen im Vergleich zu Nichtkonsumenten eine geringere Diabetes-Häufigkeit auf (Odds Ratio: 0,42). In einem statistischen Modell, das sozio-demographische und andere Faktoren einbezog, sank das Risiko weiter (angepasstes Odds Ratio: 0,36). Das bedeutet, dass das Risiko der Cannabiskonsumenten nur 36 % des Risikos der Nichtkonsumenten betrug. Die Autoren folgerten, dass Cannabiskonsum "mit einer verringerten Häufigkeit von Diabetes mellitus assoziiert war. Weitere Studien werden benötigt, um eine direkte Wirkung von Marihuana auf den Diabetes mellitus nachzuweisen."


Rajavashisth TB, Shaheen M, Norris KC, Pan D, Sinha SK, Ortega J, Friedman TC. Decreased prevalence of diabetes in marijuana users: cross-sectional data from the National Health and Nutrition Examination Survey (NHANES) III. BMJ Open, den 20. Februar 2012;2:e000494.

Frei verfügbarer vollständiger Text.

Wissenschaft/Mensch: Inhalierter Cannabis verbesserte neuropathische Schmerzen in klinischer Studie

In einer klinischen Studie der Universität von Kalifornien mit 39 Patienten, die an neuropathischen Schmerzen litten, waren sowohl niedrige als auch moderate Dosen von inhaliertem Cannabis schmerzlindernd. Die Studie wurde von Dr. Barth L. Wilsey vom VA Northern California Health Care System in Sacramento geleitet. Die Teilnehmer erhielten entweder eine mittlere oder eine niedrige Cannabisdosis, die sie mittels eines Verdampfers (Vaporizers) inhalierten, oder ein Placebo. Die meisten Teilnehmer litten trotz konventioneller Behandlungen an zentralen oder peripheren neuropathischen Schmerzen.

Es gab keine signifikanten Unterschiede zwischen den beiden Gruppen, die die niedrigen oder die mittleren Cannabisdosen inhaliert hatten. Es mussten durchschnittlich etwa 3 Patienten behandelt werden, damit ein Patient mit einer Schmerzreduzierung um mehr als 30 % profitierte. Die Autoren stellten fest, dass diese Ergebnisse "vergleichbar mit solchen traditioneller neuropathischer Schmerzmedikamente sind" und das die psychoaktiven Wirkungen minimal waren und gut toleriert wurden. Sie folgerten, dass "verdampfter Cannabis, selbst in geringen Dosen, eine wirksame Option für Patienten mit behandlungsresistenten neuropathischen Schmerzen darstellt".

Wilsey B, Marcotte T, Deutsch R, Gouaux B, Sakai S, Donaghe H. Low-Dose Vaporized Cannabis Significantly Improves Neuropathic Pain. J Pain, 10. Dezember 2012 [im Druck]

Kanada: Die Regierung will im Jahr 2014 ein neues System zur Regulierung des medizinischen Cannabisprogramms einführen

Am 16. Dezember kündigte Gesundheitsministerin Leona Aglukkaq an, dass die kanadische Regierung die Art und Weise, mit der Kanadier Zugang zu Cannabis für medizinische Zwecke erhalten, ändern will. "Die aktuellen Regelungen für medizinisches Marihuana haben das System für Missbrauch offen gehalten", erklärte die Ministerin. Die Zahl der Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen verwenden dürfen, hat von 500 im Jahr 2002 auf 26.000 im Jahr 2012 zugenommen.

Die Regierung will nicht länger Cannabis für medizinische Zwecke produzieren und abgeben und den Markt für Unternehmen öffnen, die strenge Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die Produktion soll nicht länger in Privatwohnungen stattfinden. Patienten brauchen nicht länger Anträge auf eine Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke an das Gesundheitsministerium stellen. Ärzten soll es ermöglicht werden, ein medizinisches Dokument, das einer Verschreibung ähnelt, zu unterzeichnen, und dann können Patienten die angemessene Menge von einem autorisierten Verkäufer erwerben. Die Regierung beabsichtigt das neue System vollständig am 31. März 2014 einzuführen.

Pressemitteilung des kanadischen Gesundheitsministeriums vom 16. Dezember 2012

Deutschland: Schwerkranke Patienten dürfen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster unter strengen Voraussetzungen Cannabis selbst anbauen

Schwerkranke Bundesbürger dürfen unter strengen Voraussetzungen Cannabis zuhause selbst anbauen. Dies stellte das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Urteil vom 7. Dezember 2012 fest. Patienten, für deren Erkrankungen keine anderen und zumutbaren Therapien zur Verfügung stehen, können einen Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn stellen, erklärte Gerichtssprecher Ulrich Lau. Es sei möglich, im Rahmen einer ärztlich begleiteten und überwachten Selbsttherapie Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung anzubauen. "Das Urteil ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis", erklärte Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. "Es wird den Druck auf den Gesetzgeber erhöhen, den Zugang zu Cannabisprodukten für medizinische Zwecke in Deutschland zu verbessern."

Patienten, deren Krankenkassen die Kosten einer Therapie mit cannabinoidhaltigen Medikamenten übernehmen, haben allerdings keinen Anspruch auf eine Genehmigung zum Eigenanbau. Dies stellte das Gericht im konkreten Fall bei einem an Multiple Sklerose erkrankten Kläger fest und gab in diesem konkreten Einzelfall der beklagten Bundesrepublik Deutschland recht, die die Erlaubnis zum Eigenanbau hier verweigert hatte. Der Kläger habe bisher nicht überzeugend darlegen können, dass das von seiner Krankenkasse bezahlte Medikament Dronabinol bei ihm nicht die gleiche medizinische Wirkung, wie der von ihm selbst angebaute Cannabis habe.

Die Argumente der Bundesopiumstelle gegen eine grundsätzliche Erteilung einer Genehmigung für den Eigenanbau durch Patienten wurden vom Gericht jedoch vollständig zurückgewiesen. Das Urteil stellt klar: "Fehlt aber eine erschwingliche Behandlungsalternative, kommt die - im Ermessen des BfArM stehende - Erteilung einer Erlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis in Betracht." Eine ärztlich überwachte Therapie mit Cannabis beziehungsweise einzelnen Cannabinoiden kann in Deutschland gegenwärtig auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen: Einerseits können mittels Betäubungsmittel-Rezept der Cannabiswirkstoff Dronabinol, der synthetische THC-Abkömmling Nabilon und der Cannabisextrakt Sativex verschrieben werden (zurzeit weniger als 5000 Patienten). Mit Ausnahme von Sativex für die Indikation Spastik bei MS werden die Kosten einer Behandlung von den Krankenkassen allerdings nur selten übernommen. Andererseits kann eine medizinische Verwendung von Cannabis in Form von Cannabiskraut aus der Apotheke, das aus den Niederlanden importiert wird, erfolgen. Dies bedarf allerdings einer Ausnahmegenehmigung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (zurzeit etwa 120 Patienten).

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Nach den Erfahrungen mit früheren Reaktionen des Instituts auf Gerichtsurteile wird erwartet, dass es Monate oder gar Jahre dauern kann, bevor das BfArM das Urteil umsetzt.

Urteil vom 7. Dezember 2012, OVG NRW 13 A 414/11.

Ausfürliche Informationen in den ACM-Mitteilungen vom 29. Dezember 2012.

Kurzmeldungen

USA: Medizinisches Cannabisprogramm beginnt in Washington D.C.
Fünfzehn Jahre nachdem die Wähler grünes Licht für ein medizinisches Cannabisprogramm in der Hauptstadt gegeben hatten, haben einige Unternehmen eine Erlaubnis erhalten, die Droge anzubauen oder zu verkaufen und werden im neuen Jahr Geschäfte eröffnen. Dies erklärten Vertreter der Stadt.
Washington Times vom 25. Dezember 2012.

Wissenschaft/Zellen: Ein Endocannabinoid stimuliert weiße Blutkörperchen zur Abgabe von Stoffen gegen Viren
Sehr geringe Konzentrationen des Endocannabinoids 2-AG sowie von Arachidonsäure, die zu Kulturen bestimmter weißer Blutkörperchen (neutrophile Granulozyten) hinzugegeben wurden, hemmten die Infektiosität von Herpes-simplex-Viren und anderen Mikroben durch die Freisetzung bestimmter Substanzen. Die Autoren schrieben: "Da nanomolare Konzentrationen von AA oder 2-AG ausreichend waren, um die Infektiosität der Viren zu beeinträchtigen, legt dies potentielle physiologische Rollen für 2-AG und AA als Regulatoren der Immunabwehr in vivo nahe."
Universitätsinstitut für Kardiologie und Pneumologie von Quebec, Klinik für Medizin, Quebec, Kanada.
Chouinard F, et al. J Leukoc Biol, 12. Dezember 2012 [im Druck]

Wissenschaft/Tier: Cannabinoid-2-Rezeptoren beeinflussen den Schweregrad der Huntington-Krankheit
In einem Mausmodell der Huntington-Krankheit wiesen Tiere ohne CB2-Rezeptoren ein beschleunigtes Auftreten der Bewegungsdefizite und eine erhöhte Krankheitsintensität auf. Die Behandlung von Mäusen mit Cannabinoiden, die an den CB2-Rezeptor binden, erhöhte ihre Lebensdauer. Die Autoren schrieben, dass ihre Befunde "eine mögliche neue therapeutische Herangehensweise bei der Behandlung der Huntington-Krankheit liefern".
Neurowissenschaftliches Programm, Universität von Kalifornien in San Francisco, USA.
Bouchard J, et al. J Neurosci 2012;32(50):18259-18268.

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Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.

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