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IACM-Informationen vom 22. Januar 2005

Wissenschaft/Großbritannien: Cannabisextrakt lindert Schmerzen bei Krebspatienten in klinischer Studie

Die britische Firma GW Pharmaceuticals berichtete am 19. Januar von weiteren positiven klinischen Studienergebnissen mit ihrem Medikament auf Cannabisbasis, Sativex. Sie erklärte zudem, dass innerhalb von sechs Monaten mit einer Anhörung der britischen Zulassungsbehörden zu rechnen sei. Die Firma kündigte außerdem an, dass sie eine Marktzulassung in den Vereinigten Staaten anstrebe.

Es handelte sich um eine multizentrische, Placebo kontrollierte Parallelgruppenstudie mit 177 Patienten. Die Teilnehmer litten an fortgeschrittenem Krebs und hatten Schmerzen, die nicht ausreichend auf andere Behandlungen ansprachen. Zusätzlich zur Studienmedikation erhielten alle Patienten während der Studie weiterhin ihre bisherigen Schmerzmedikamente. Die Studie umfasste zwei verschiedene Studienmedikamente, Sativex (ein Cannabisextrakt, der THC und CBD enthält) und einen THC-reichen Extrakt.

Sativex erzielte im Vergleich zum Placebo eine statistisch signifikante Verbesserung der Schmerzen. Etwa 40 Prozent der Patienten zeigten unter Sativex eine mehr als 30-prozentige Verbesserung ihrer Schmerzen. Der andere aktive Arm dieser Studie, GWs THC-Extrakt, zeigte keine signifikante Wirkung auf die Schmerzen. Diese Studie legt daher nahe, dass Sativex das wirksamere Produkt beim Einsatz gegen Krebsschmerzen ist.

GWs sublingualer Cannabisspray erhielt in Kanada eine Qualifizierung für die Zulassung zur Behandlung neuropathischer Schmerzen bei multipler Sklerose, erhielt jedoch bisher kein grünes Licht in Großbritannien. Die britische Zulassung wird als entscheidend angesehen, da sie die Tür für den großen EURopäischen Markt öffnen würde. Die arzneiliche Zulassung des Medikamentes hat sich als komplizierter und langwieriger erwiesen als erwartet. Die britische Marktzulassung war ursprünglich für Ende 2003 erwartet worden.

(Quellen: Reuters vom 19. Januar 2005, Pressemitteilung vom GW Pharmaceuticals vom 19. Januar 2005)

USA: Auseinandersetzung über Führerschein von medizinischem Cannabisnutzer

Ein Mitarbeiter einer Verkehrsbehörde wurde gemaßregelt, weil er eine zusätzliche Fahreignungsüberprüfung bei einer medizinischen Marihuanakonsumentin, die einen Fall beim obersten Gerichtshof der USA anhängig hat, angeordnet hatte. Dies teilte die Behörde am 14. Januar mit.

Nachdem Diane Monsons Anwalt sich darüber beschwert hatte, dass sie unfair ausgewählt worden war, ohne jeglichen Verstoß im Straßenverkehr, entschied die Behörde, dass sie nicht zu einer erneuten Überprüfung erscheinen müsse. Dies erklärte ihr Sprecher Bill Branch.

Monson, die die Droge zur Linderung von Rückenschmerzen verwendet, erhielt im vergangenen Monat eine Ladung von der Verkehrsbehörde. Sie sollte zu einer Fahreignungsüberprüfung erscheinen oder Gefahr laufen, ihren Führerschein zu verlieren. Die Ladung enthielt keinen Hinweis, warum sie ausgewählt worden war. Überprüfungen der Fahreignung werden routinemäßig in Fällen durchgeführt, bei denen Fahrer an schweren Unfällen beteiligt waren oder wenn sie mindestens dreimal in drei Jahren wegen Fahrens unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol auffällig geworden waren. Monsons Anwalt, David Michael, erklärte, sie sei ausgewählt worden, weil sie Cannabis für ihre Schmerzen verwendet.

Branch erklärte, der zuständige Beamte hätte mehr Informationen sammeln müssen, bevor er die Vorladung von Monson ausstellte. Monson und eine andere Kalifornierin, Angel Raich, verklagten Generalstaatsanwalt John Ashcroft, weil sie fürchteten, dass ihre Cannabispflanzen verschwinden würden, nachdem Bundesbeamte sie 2002 beschlagnahmt hatten.

(Quelle: Associated Press vom 14. Januar 2005)

Kurzmeldungen

Deutschland: Freispruch bei medizinischer Verwendung
Das Amtsgericht Mannheim sprach am 19. Januar einen Multiple-Sklerose-Kranken vom Vorwurf des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln frei. Bei dem 41-Jährigen waren etwa 600 Gramm Cannabis gefunden worden, das er seit 15 Jahren gegen Symptome seiner Erkrankung verwendete. Richter Ulrich Krehbiel fand deutliche Worte gegen die strafrechtliche Verfolgung von Schwerkranken, die Cannabis medizinisch nutzen: "Warum gönnen wir Juristen einem Menschen mit so einem schweren Schicksal nicht ein paar schöne Tage." Dr. Hans-Michael Meinck, Professor für Neurologie an der Universität Heidelberg, hatte zuvor in seiner gutachterlichen Stellungnahme die Wirksamkeit von Cannabis zur Behandlung der Ataxie des Patienten bestätigt. Ataxien sind Bewegungsstörungen, die bei MS auftreten können. (Quellen: Die Welt vom 20. Januar 2005, Rhein-Neckar-Zeitung vom 20. Januar 2005)

USA: Cannabis und Arbeitsplatz
Das Berufungsgericht von Oregon entschied am 12. Januar, dass das Bundesgesetz zum drogenfreien Arbeitsplatz (Drug-Free Workplace Act) Arbeitern in Oregon nicht verbietet, Cannabis zu medizinischen Zwecken zu verwenden. Es erklärte, dass ein positiver Drogentest im Urin nicht beweist, dass ein Arbeiter Marihuana während der Arbeit verwendet oder besessen hat. (Quelle: Associated Press vom 13. Januar 2005)

Wissenschaft: CBD und Immunsystem
Italienische Forscher untersuchten die Wirkungen von Cannabidiol (CBD) auf die Produktion von Interleukin-12 und Interleukin-10 durch Makrophagen. Cannabidiol ist das wichtigste nicht-psychoaktive Cannabinoid der Cannabispflanze. Es erhöhte die Produktion von Interleukin-12 und verminderte die Konzentration von Interleukin-10, was als entzündungshemmender Effekt angesehen werden kann. (Quelle: Sacerdote P, et al. J Neuroimmunol 2005;159(1-2):97-105)

Deutschland: Cannabis und Straßenverkehr
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Durchführung eines Gesetzes, nach dem Verkehrsteilnehmer mit jeder nachweisbaren THC-Konzentration im Blut unter dem Einfluss von Cannabis stehen, als verfassungswidrig. Das Gericht erklärte, dass die Verfolgung von Personen, die Spüren von THC aufweisen, jedoch nicht beeinträchtigt sind, nicht die Absicht des Gesetzgebers gewesen sei. Es stellte fest, dass Wissenschaftler bei Blutkonzentrationen unter 1 ng/ml THC im Allgemeinen nicht vom Vorliegen einer akuten Wirkung ausgingen. Die Richter entschieden im Fall eines Mannes, der am Straßenverkehr teilgenommen und eine THC-Konzentration von weniger als 0,5 ng/ml in seinem Blut aufgewiesen hatte. Er hatte zugegeben, 16 Stunden vor der Fahrt Cannabis geraucht zu haben, und ihm war von den Behörden der Führerschein entzogen worden. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 2005)

Blick in die Vergangenheit

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