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IACM-Informationen vom 11. Dezember 1999

USA: Klage für die medizinische Verwendung von Marihuana abgewiesen

Am 1. Dezember hat ein Bundesrichter eine Klage von 165 Personen, die eine Erweiterung des Regierungsprogramms zur Verwendung von Marihuana für medizinische Zwecke forderten, abgewiesen. US-Distriktrichter Marvin Katz entschied, die Regierung habe ordnungsgemäß gehandelt, als sie 1992 das "Compassionate use"-Programm beendet habe. Das Programm hatte bestimmten Personen die Verwendung von Marihuana für medizinische Zwecke erlaubt, war aber langsam ausgelaufen.

Es bekommen nur noch 8 Patienten Marihuana nach diesem Programm. Das "Compassionate Investigational New Drug"-Programm (Programm zur Verwendung von Medikamenten im Erprobungsstadium aus Mitgefühl) begann 1978 mit der Verteilung von Marihuana-Zigaretten an ausgewählte Patienten. Seit 1992 wurden keine neuen Anträge mehr akzeptiert. Es werden nach dem Programm jedoch monatlich 300 Marihuana-Zigaretten an acht Patienten abgegeben, die an Erkrankungen wie Glaukom und Epilepsie leiden.

Die Kläger beantragten die Freiheit, Marihuana "ohne Kontrolle oder Einmischung" durch die Regierung zu verwenden. "Wenn die Regierung es acht Menschen erlaubt, dann sollten alle Menschen die es brauchen, es auch bekommen können," argumentierte ihr Anwalt Lawrence Hirsch bei einer Anhörung.

Die ursprünglich am 3. Juli 1998 eingereichte Klage behauptete, dass das Betäubungsmittelgesetz hinsichtlich Marihuana verfassungswidrig sei und erhob die Forderung nach einer Gleichbehandlung sowohl hinsichtlich der Klassifizierung wie das THC enthaltende Medikament Marinol als auch hinsichtlich der Weigerung der Regierung, die Kläger unter dem "Compassionate use"-Programm mit Marihuana zu beliefern. Am 10. März 1999 wies das Gericht alle Forderungen der Kläger zurück mit Ausnahme der Forderung nach Aufnahme in das "Compassionate use"-Programm.

Nun wurde auch diese Forderung zurückgewiesen. Katz entschied, dass, obwohl es befremdlich erscheine, wenn die Regierung nur wenigen Menschen Marihuana gebe, es akzeptabel sei, das Programm langsam auslaufen zu lassen. Die, die vor 1992 im Programm gewesen seien, sollten das Recht behalten, die Droge bis zum Tod zu verwenden. "Es geht nicht darum, ob die Position der Regierung korrekt ist, sondern darum, ob es sie rational ist," schrieb der Richter in seiner Entscheidung.

(Quellen: AP vom 3. Dezember 1999, NORML vom 9. Dezember 1999)

Wissenschaft: Forschungsprogramm an der Universität von Kalifornien

Die Legislative Kaliforniens hat Gelder für ein Forschungsprogramm an der Universität von Kalifornien bereit gestellt, um den medizinischen Nutzen von Marihuana zu erforschen. Welche Universitäten teilnehmen werden, ist noch nicht entschieden.

Das Gesetz für das dreijährige Forschungsprogramm zur Erforschung des Nutzens von Marihuana wurde jüngst durch Gouverneur Gray Davis unterzeichnet. Es sei Zweck des Gesetzes, die Bundesregierung vom Nutzen von Marihuana zu überzeugen und Ärzten konkrete Daten über die Verwendung der Droge zu liefern, erklärte Rand Martin, Leiter des Stabes von Senator John Vasconcellos, der das Gesetz eingebracht hat.

Eines der Probleme für die Forscher wird der Zugang zu Marihuana für die Studie sein. Die Bundesregierung hat hinsichtlich des Zugangs zu Marihuana für Forschungszwecke mehrere rechtliche Hürden aufgebaut, erklärte Mark A.R. Kleiman, Professor für allgemeine Politik und Direktor des Drogenpolitik-Analyseprogramms. "Der kalifornische Generalstaatsanwalt hat jedoch die Möglichkeit, beschlagnahmtes Marihuana zur Verfügung zu stellen," erklärte er.

Das Forschungsprogramm ist die jüngste Entwicklung in der anhaltenden Auseinandersetzung zwischen den Bundes- und den Länderregierungen um die Legalisierung von Marihuana für medizinische Zwecke. "Bundesrecht übertrumpft Länderrecht. Bis die Bundesregierung Marihuana für medizinische Zwecke erlaubt, wird jedes Landesgesetz begrenzt sein," erklärte David Sklansky, Professor für Rechtswissenschaften.

(Quellen: Daily Bruin vom 6. Dezember 1999, AP vom 10. September 1999)

Kurzmeldungen

Deutschland:
Am 14. Dezember 1999 legen sechs Mandanten von Lorenz Böllinger, Professor für Rechtswissenschaften an der Universität Bremen, vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der medizinischen Verwendung von Cannabis ein. Die Mandanten leiden an verschiedenen Erkrankungen (Multiple Sklerose, HIV-Infektion, Hepatitis C, Migräne, Tourette-Syndrom, Epilepsie). Ihre behandelnden Ärzte haben Ihnen bescheinigt, dass sie von Cannabisprodukten therapeutisch profitieren, und ausführliche medizinische Gutachten belegen den möglichen Nutzen von Cannabisprodukten bei den bei diesen Erkrankungen auftretenden Symptomen. Verschiedene Medien (Fernsehen, Rundfunk, Presse) planen eine Berichterstattung, darunter das Heute Journal im ZDF am Mittag des 14. Dezember. Weitere Informationen für Journalisten, Pressekonferenz, Pressemitteilung, ausführliche Pressemappe etc.: > info@acmed.org < oder > nokrim@aol.com <

Spanien:
Andalusien wird die Erforschung des medizinischen Nutzens von Cannabis bei Aids, Krebs und Asthma erlauben. Ein Gesetzentwurf der Regionalregierung erwägt die legale Verwendung unter strenger Kontrolle.
(Quelle: El Pais vom 1. November 1999)

USA:
Ein Richter eines Bezirksgerichtes hat angeordnet, dass die Polizeibehörde von Portland einem Mann aus Südost-Portland konfisziertes Marihuana zurückgeben soll, das dieser zur Behandlung einer schweren Erkrankung verwende. Die Polizei erklärte, sie würde gegen Bundesrecht verstoßen, wenn es die Droge freigeben würde. Der Stadtrat von Portland werde entscheiden, ob er gegen die Entscheidung des Richters Berufung einlegen will. Ein Jahr nachdem die Wähler von Oregon der medizinischen Verwendung von Marihuana zugestimmt haben, könnte dieser Fall der erste in diesem Staat sein, in dem die Polizei aufgefordert wurde, einer Person Betäubungsmittel zurück zu geben. Die Entscheidung von Richter Robert Redding im Oktober sei eines der ersten Tests für das Medizinische Marihuanagesetz von Oregon, sagte Richard White, der Anwalt des Patienten.
(Quelle: The Oregonian vom 8. Dezember 1999)

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