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IACM-Informationen vom 11. Oktober 2008

Deutschland: Erklärung zur Unterstützung der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten durch medizinische Organisationen

Im Vorfeld einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags am 15. Oktober fordern führende medizinische Gesellschaften und Patientenorganisationen eine Erleichterung der Verwendung von Cannabisprodukten für medizinische Zwecke. Dazu verfassten die Organisationen eine gemeinsame Stellungnahme. Die "Berliner Erklärung zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten" lautet:

"Im Jahr 1998 haben medizinische Gesellschaften, Selbsthilfegruppen und Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft und Kultur in der 'Frankfurter Resolution' die Forderung erhoben, die medizinische Nutzung von Cannabis zu erlauben. Heute - zehn Jahre später - ist die Erforschung des medizinischen Potenzials von Cannabis und einzelner Cannabinoide erheblich fortgeschritten und der medizinische Nutzen von Cannabinoiden bei einer Anzahl von Erkrankungen unbestritten. Es besteht die Möglichkeit, den Cannabiswirkstoff Dronabinol ärztlicherseits auf einem Betäubungsmittelrezept zu verordnen, die Behandlungskosten werden von den Krankenkassen jedoch meistens nicht erstattet. Viele Patienten, die sich das Medikament nicht leisten können und demzufolge auf die Selbstmedikation mit Cannabis ausweichen, sind weiterhin von Strafverfolgung bedroht. Einige wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt, wenige von den Strafgerichten frei gesprochen. Die Möglichkeit, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis erhalten zu können, hat an dieser unhaltbaren Situation leider nicht viel verändert.
In der Erkenntnis, dass für viele schwer kranke Menschen Cannabisprodukte als Medizin hilfreich sind, sie jedoch aus sozialen Gründen (Kosten von Dronabinol) oder aufgrund bürokratischer Hürden (Ausnahmegenehmigung durch das BfArM) von ihnen nicht profitieren können, fordern die Unterzeichner die Bundesregierung bzw. den Bundestag auf:
1. dafür Sorge zu tragen, dass Dronabinol von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird, wenn es in einer Indikation verschrieben wird, für die ein Nutzen von Dronabinol wissenschaftlich zu begründen ist,
2. Patienten, die Cannabis aufgrund einer ärztlichen Empfehlung zu therapeutischen Zwecken verwenden, vor Strafverfolgung zu schützen,
3. die Erforschung des therapeutischen Potenzials von Cannabisprodukten zu fördern."

Unterzeichner:
ADHS Deutschland e.V.
akzept e.V.
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.
Deutsche AIDS-Hilfe e.V.
Deutsche Epilepsievereinigung e.V.
Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e.V.
Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V.
Deutsche Schmerzliga e.V.
Deutscher Patienten Schutzbund e.V.
Initiative Selbsthilfe Multiple Sklerose Kranker e.V.
Interessenverband Tic & Tourette Syndrom e.V.
Polio Allianz e.V.
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin
Tourette-Gesellschaft Deutschland e.V.

Die Berliner Erklärung ist online verfügbar unter:
www.cannabis-med.org/german/berliner_erklaerung.pdf
Schriftliche Stellungnahmen zur Anhörung am 15. Oktober, inklusive der Stellungnahme der deutschen Sektion der IACM, sind verfügbar unter:
www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/097/stllg/index.html

(Quelle: ACM)

Wissenschaft/Großbritannien: In einem Bericht führender Experten heißt es, dass Cannabis weniger schädlich als Tabak und Alkohol ist

Nach einem Bericht der Globalen Cannabiskommission, eine Gruppe von herausragenden Wissenschaftlern, der von der britischen Beckley-Stiftung in Auftrag gegeben wurde, ist das Rauchen von Cannabis weniger schädlich als das Rauchen von Zigaretten oder das Trinken von Alkohol. Der Bericht wurde von fünf führenden Cannabis- und Drogenpolitikforschern abgefasst: Benedikt Fischer von der Simon-Fraser-Universität in Vancouver (Kanada), Peter Reuter von der Universität von Maryland (USA), Wayne Hall von der Universität von Queensland (Australien), Simon Leñon vom nationalen Drogenforschungsinstitut der Curtin-Universität für Technologie (Australien) sowie Robin Room von der Universität von Melbourne (Australien).

"Auch wenn Cannabis einen negativen Einfluss auf die Gesundheit haben kann, inklusive der seelischen Gesundheit, ist er bezogen auf den relativen Schaden deutlich weniger schädlich als Alkohol oder Tabak", heißt es in dem Bericht. "Viele der Schäden, die mit dem Cannabiskonsum verbunden sind, sind das Ergebnis des Verbots selbst, besonders die sozialen Schäden, die durch Verhaftung und Gefängnis entstehen." Der Bericht fährt fort, dass "es nur ein regulierter Markt ist, durch den wir junge Menschen vor den immer stärker gewordenen Formen von Cannabis schützen können. "

Der Bericht ist verfügbar unter:
www.beckleyfoundation.org/pdf/BF_Cannabis_Commission_Report.pdf

(Quelle: Beckley-Stiftung vom 2. Oktober 2008)

Deutschland: Fehlende Kostenzusage für Dronabinol ist weiterhin akzeptierte Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), ein Institut des Bundesgesundheitsministeriums, änderte im Juli 2008 ihre Hinweise für Patienten, die einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis stellen wollen. Die Anforderungen wurden darin verschärft. Das Gesundheitsministerium stellte nun klar, dass die ursprünglichen Regelungen gültig bleiben. Während in den neuen Hinweisen eine Weigerung der Krankenkasse, die Kosten für eine Behandlung mit Dronabinol zu übernehmen, nicht länger erwähnt wird, stellte das Ministerium klar, dass eine solche Weigerung weiterhin als Grund für einen Antrag akzeptiert wird.

In einem Brief an den drogenpolitischen Sprecher der Grünen, Dr. Harald Terpe, schrieb die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merck, dass die "Hinweise zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung" im Juli 2008 neu formuliert worden seien. "Diese Neufassung erfolgte mit der Absicht, die Verständlichkeit für die Patientinnen und Patienten zu erhöhen", heißt es in dem Schreiben. "Da die Frage der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen von grundsätzlicher Bedeutung ist, wird dieser Aspekt im Rahmen der Prüfung der Anträge durch die Bundesopiumstelle gesondert berücksichtigt", fährt der Brief fort. Es sei eine weitere Überarbeitung der Hinweise geplant. In einem Schreiben der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, an den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM), Dr. Franjo Grotenhermen, wird diese Absicht bekräftigt. Aufgrund der Reaktionen vermutet die ACM, dass die Änderungen der Hinweise durch das BfArM im Juli 2008 ohne Absprache mit dem Bundesgesundheitsministerium erfolgten.

(Quellen: Schreiben von Marion Caspers-Merck an Dr. Harald Terpe, Schreiben von Sabine Bätzing an Dr. Franjo Grotenhermen)

Kurzmeldungen

USA: Michigan
Nach einer Umfrage unterstützen 66 Prozent der Wähler in Michigan einen Vorschlag, der es Patienten mit schweren Erkrankungen erlauben würde, Cannabis anzubauen und zu verwenden. Die Wähler werden am 4. November über diesen Vorschlag abstimmen. (Quelle: UPI vom 30. September 2008)

Mexiko: Pläne zur Entkriminalisierung
Der mexikanische Präsident Felipe Calderon will den Besitz kleiner Mengen Cannabis, Kokain und anderer Drogen legalisieren. Die Gesetzesvorlage von Calderon zielt darauf ab, die Polizei zu entlasten, damit sie Dealer und Drogenschmuggler jagen kann, sie könnte jedoch auf Opposition im überwiegend konservativen Mexiko als auch in den benachbarten Vereinigten Staaten stoßen. (Quelle: Reuters vom 2. Oktober 2008)

USA: Kalifornien
Gouverneur Arnold Schwarzenegger hat sein Veto gegen eine Gesetzesvorlage eingelegt, die die meisten Beschäftigten davor geschützt hätte, entlassen zu werden, wenn sie positiv auf Cannabis getestet wurden, den sie außerhalb der Arbeitszeit mit einer ärztlichen Erlaubnis verwendet haben. (Quelle: San Francisco Chronicle vom 1. Oktober 2008)

USA: Staat Washington
Das staatliche Gesundheitsministerium hat am 2. Oktober einen zweimonatigen Vorrat an medizinischem Cannabis als 24 Unzen (etwa 680 Gramm) an verwendbarem Cannabis und bis zu 15 Pflanzen definiert, eine Grenze, die zehn Jahre an Unklarheit hinsichtlich der Frage beenden soll, wie viel Patienten nach dem medizinischen Cannabisgesetz besitzen dürfen. (Quelle: Associated Press vom 3. Oktober 2008)

Wissenschaft: Übelkeit
In einem Tiermodell für bewegungsinduzierte Übelkeit (z. B. Seekrankheit) war THC, nicht jedoch CBD, wirksam bei der Reduzierung des Erbrechens bei den getesteten Spitzmäusen. (Quelle: Cluny NL, et al. Basic Clin Pharmacol Toxicol 2008;103(2):150-6.)

Blick in die Vergangenheit

Vor einem Jahr

Vor zwei Jahren

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