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ACM-Mitteilungen vom 28. Januar 2012

Presseschau: Die hilfreiche Wirkung der Schmerzmedizin Cannabis (Die Welt)

Die Welt brachte einen ausführlichen Artikel zu Nutzen und Gefahren von Cannabis anlässlich der Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags.

Hanf
Die hilfreiche Wirkung der Schmerzmedizin Cannabis
Jörg Zittlau, 25. Januar 2012

Presseschau: Kiffen gegen die Schmerzen (mitmischen.de)

Die Webseite mitmischen.de stellte den Fall eines 24-Jährigen mit Morbus Crohn vor, der seine Krankheit erfolgreich mit Cannabis behandelt. Da er bisher keinen legalen Zugang hat, ist er auf illegale Quellen angewiesen.

Kiffen gegen die Schmerzen
Anne Juliane Wirth, 18. Januar 2012

Bewegte Bilder: DAS! (NDR)

In der Vorabendsendung DAS! des Norddeutschen Rundfunks wurde die Situation eines Hamburger Schwerkranken vorgestellt, der eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis besitzt, die Pflanze aber auch selbst anbaut. Heiko Zachariasen verwendet Cannabis gegen Appetitlosigkeit und Schmerzen.

DAS!, Sendung des NDR, 25. Januar 2012

Bewegte Bilder: Nachrichten (ZDF, heute nacht)

In der Nachrichtensendung heute nacht des ZDF wurde der Fall von Günter Weiglein vorgestellt. Er besitzt eine Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle zur Verwendung von Cannabis und verwendet die Pflanze gegen chronische Schmerzen aufgrund schwerer Verletzungen bei einem Unfall. Der Beitrag beginnt nach 8,5 Minuten.

heute nacht, ZDF, 18. Januar 2012

Bewegte Bilder: Cannabis als Medizin (3sat, nano)

3sat berichtete in der Sendereihe nano von den möglichen medizinischen Eigenschaften der verbotenen Drogen Cannabis und LSD.

nano, Sendung von 3sat, 13. Januar 2012

Debatte im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags zur Legalisierung von Cannabis

Der Bundestag dokumentiert auf seiner Internetseite die Anhörung im Gesundheitsausschuss zu einem Antrag der Linken zur Entkriminalisierung von Cannabis. Neben einer Zusammenfassung der Argumente finden sich auf der Seite schriftliche Stellungnahmen der geladenen Experten, die als pdf-Dateien heruntergeladen werden können, sowie eine filmische Aufzeichnung der etwa 1,5-stündigen Expertenbefragung.

Für und Wider Cannabis-Clubs
25. Januar 2012

Mit der Forderung nach Legalisierung des Cannabiskonsums in so genannten Cannabis-Clubs hat sich der Gesundheitsausschuss in einer öffentlichen Anhörung unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) am Mittwoch, 25. Januar 2012, beschäftigt. Anlass war ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/7196), mit dem die Abgeordneten erreichen wollen, den Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabiserzeugnissen zum Eigengebrauch zu legalisieren. Während laut Vorlage der Handel mit Cannabispflanzen und -produkten weiterhin untersagt bliebe, würde der Eigenanbau von Cannabispflanzen erlaubt.
Neun Sachverständige
Insgesamt neun Experten standen den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses in der eineinhalbstündigen Befragung Rede und Antwort. Im Zentrum stand dabei vor allem das Für und Wider der möglichen Einführung von Cannabis-Clubs. Laut Linksfraktion sollen sie im Gesetz explizit als Möglichkeit genannt werden, den Eigenanbau der Cannabis-Pflanze an Außenstehende zu übertragen.
Die Fraktion fordert, die Clubs als eingetragene Vereine zu organisieren, die überwiegend keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Der Zugang zu den Räumlichkeiten solle dabei ausschließlich namentlich bekannten, volljährigen Mitgliedern gestattet sein.
Warnung vor der Gefahr einer Abhängigkeit
Prof. Dr. Rainer Thomasius vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf gab eingangs zu bedenken, dass "kein Zweifel" daran bestünde, dass Cannabis zu einer "physischen und psychischen Abhängigkeit" führe. Bei zehn Prozent aller Cannabis-Konsumenten in Deutschland bestehe eine körperliche Abhängigkeit.
Oberstaatsanwältin Hannelore Biniok von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main pflichtete ihrem Vorredner bei. Nach Ansicht der Juristin sei eine Legalisierung des Besitzes von bis zu 30 Gramm Cannabiserzeugnissen "nicht angezeigt". "Das Festhalten des Gesetzgebers an der Verbotsentscheidung in Bezug auf Cannabis erscheint umso mehr geboten, da in den letzten Jahren bei illegalen Cannabisprodukten im Wege genetischer Umformung (Züchtung) kontinuierlich der Wirkstoffgehalt an THC (Tetrahydrocannabinol) intensiviert wurde", heißt es in der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft.
"Cannabis neu bewerten"
Der Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin, Hans-Günther Meyer-Thompson, sagte, dass "ein Blick in die Kinder- und Jugendpsychiatrie dazu geführt" habe, dass man "Cannabis neu bewerten" müsse. „Durch fortgesetzte Kriminalisierung hat sich ein neuer Markt aufgetan“, erklärte er. "Die Händler steigern den Gehalt an THC" mit einer neuen "Gewächshausgeneration".
Der Wirkstoffgehalt sei bereits auf "einen Gehalt von mehr als zehn Prozent THC" in Cannabispflanzen und -erzeugnissen gestiegen, führte Dr. Rainer Dahlenburg, Apotheker für experimentelle Pharmakologie und Toxikologie beim Bundeskriminalamt, weiter aus. Im Straßenverkehr relevante Ausfallerscheinungen würden bei den Konsumenten bereits bei nur einem Nanogramm THC im Blut eintreten, sagte er. Das entspreche 0,5 Promille Alkohol im Blut.
"Der Schwarzmarkt verhindert die Kontrolle"
Dagegen vertrat Dr. Raphael Gaßmann von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) die Auffassung, dass es schwer sei, einen Vergleich zwischen Cannabis und Alkohol zu ziehen. Während Alkohol aggressiv mache, würden Cannabis-Konsumenten "ruhig und entspannt" werden.
"Der Schwarzmarkt verhindert die Kontrolle, sowohl der Quantität als auch der Qualität“, sagte Dr. Nicole Krumdiek von der Universität Bremen. Außerdem würde das Cannabis-Verbot den Handel und den Konsum synthetischer Kräutermischungen als Cannabis-Ersatz fördern.
Problem bei Einhaltung des Jugendschutzes
Der Vertreter des Deutschen Hanf Verbands, Georg Wurth, stellte heraus, dass in Deutschland zwar in allen Bundesländern der Besitz von sechs Gramm Cannabis straffrei sei (in manchen Bundesländern sind sogar bis zu 15 Gramm Besitz geduldet), in manchen Bundesländern jedoch schon beim Besitz von zwei Gramm Haus- und Körperdurchsuchungen durchgeführt würden. Davor müsse man die Konsumenten, die zumeist sehr jung seien, schützen, sagte er weiter.
Staatsanwalt Jörn Patzak aus Trier entgegnete den Befürwortern der Legalisierung, dass Cannabis weiterhin eine Einstiegsdroge sei. „Fast jeder, der später Kokain oder ähnliches konsumiert, hat mit Cannabis angefangen“, warnte er. In Holland sind die "Coffeeshops gut geführt, sie halten sich an die Regeln", sagte Rolf Hüllinghorst, ehemaliger Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Das sei nicht das Problem. Problematisch sei aber die Einhaltung des Jugendschutzes, erklärte er. Denn die Cannabis-Clubs dürften erst ab einem Mindestalter von 18 Jahren betreten werden. Das müsse zuverlässig kontrolliert werden. (ver)
Liste der geladenen Sachverständigen
Dr. Raphael Gaßmann, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V.
Dr. Rainer Dahlenburg, Bundeskriminalamt/KT 34 (Toxikologie) Wiesbaden
Dr. Nicole Krumdiek, Universität Bremen
Jörn Patzak, Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Trier
Prof. Dr. Rainer Thomasius, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Hans-Günther Meyer-Thompson, Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e.V.
Georg Wurth, Deutscher Hanf Verband
Prof. Dr. Frieder Hessenauer, Bundesärztekammer, Referent für Suchtprävention, Fortbildung, Illegale Suchtstoffe
Rolf Hüllinghorst, ehemaliger Geschäftsführer Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)

Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden sich hier:
www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a14/anhoerungen/p_Cannabis/stellungnahmen/index.html

Bewegte Bilder: Nachrichten (ZDF, heute journal)

Mehrere Nachrichtensendungen berichteten über die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags vom 25. Januar 2012.

heute journal, ZDF, 25. Januar 2012

Bewegte Bilder: Nachrichten (ARD, Tagesschau)

Mehrere Nachrichtensendungen berichteten über die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags vom 25. Januar 2012.

Nachtmagazin, ARD, 25. Januar 2012

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