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ACM-Mitteilungen vom 11. Oktober 2008

Öffentliche Anhörung am 15. Oktober im Gesundheitsausschuss wird über das Internet ausgestrahlt

Nach Mitteilung des Büros Online-Dienste und Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestags wird die von 14 bis 15 Uhr dauernde öffentliche Anhörung am 15. Oktober im Gesundheitsausschuss am gleichen Tag gegen 20 Uhr im Anschluss einer anderen öffentlichen Anhörung im Hauskanal des Bundestags ausgestrahlt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich die Sitzung später über Web-TV im Internet anzuschauen.

Weitere Informationen unter:
www.bundestag.de/aktuell/tv/programm.html
www.bundestag.de/aktuell/tv/vod/auss16.html

(Quelle: Online-Dienste, Parlamentsfernsehen (PuK4) des Deutschen Bundestags)

Geldstrafe auf Bewährung für Patientin der Hanfapotheke

Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat am 9. Oktober in einer sofort rechtskräftig gewordenen Entscheidung gegen eine an Morbus Crohn erkrankte Frau, die seit Jahren unter einem chronifizierten Schmerzsyndrom leidet, wegen Besitz von Cannabis in nicht geringer Menge eine Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 StGB verhängt. Die seit 22 Jahren erkrankte Frau, die wegen ihrer Erkrankung eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, hatte Cannabis zur Behandlung ihrer anders nicht behandelbaren Schmerzen über die Hanfapotheke bezogen. Eine Lieferung des anonymen Spenders konnte nicht zugestellt werden. Da er einen falschen Absender angegeben hatte, konnte das Päckchen von der Post nicht zurückgeschickt werden und wurde geöffnet. Dabei wurde der an die Patientin geschickte Cannabis bekannt.
Die Verwarnung mit Strafvorbehalt ist die mildeste Sanktion, die das Strafrecht ermöglicht. Da der Besitz einer nicht geringen Menge von Cannabis (Gesamt THC-Wert: 13,12 Gramm) nach § 29a BtMG ein Verbrechen darstellt, für das als Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsentzug verhängt werden muss, war eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO nicht möglich. Allerdings plädierte in diesem Verfahren auch die Staatsanwaltschaft auf einen "minderschweren Fall" für den auch eine Geldstrafe und damit eine Verwarnung mit Strafvorbehalt verhängt werden kann.
Ein Freispruch durch Annahme eines rechtfertigenden Notstandes kam in dem Verfahren nach Auffassung der Staatsanwaltschaft und des Schöffengerichts nicht in Betracht, weil die Angeklagte hätte nachdrücklich versuchen müssen, Dronabinol verschrieben zu bekommen. Sie hätte auch versuchen müssen, eine besondere Genehmigung der Bundesopiumstelle zu erhalten. Der Rechtsanwalt der Patientin, Dr. Oliver Tolmein, wies darauf hin, dass Kostenübernahmeanträge von den Krankenkassen sehr selten genehmigt würden. Außerdem dauerten solche Verfahren oft monatelang.

Artikel im Hamburger Abendblatt:
www.abendblatt.de/daten/2008/10/10/950293.html
Hanfapotheke, die seit längerer Zeit nicht mehr erreichbar ist:
www.hanfapotheke.org

(Quellen: Hamburger Abendblatt vom 10. Oktober 2008, persönliche Mitteilung Dr. Oliver Tolmein)

Kanzlerin Angela Merkel zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten

Am 30. September beantwortete das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung im Auftrag der Bundeskanzlerin Angela Merkel Fragen von Laura Groß vom 16. August zur medizinischen Nutzung von Cannabisprodukten. In der Antwort heißt es: "Bei der medizinischen Verwendung von Produkten auf Cannabis-Basis handelt es sich um ein sehr komplexes Themengebiet. Es bedarf einer sehr sorgfältigen Analyse und Diskussion auf politischer wie fachlicher Ebene. Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages befasst sich bereits eingehend damit und wird am 15. Oktober 2008 eine öffentliche Anhörung dazu durchführen. Die Diskussion wird dann auf dieser Basis und unter Berücksichtigung des aktuellen Erkenntnisstandes fortgeführt. Neben der Verschreibung Dronabinol-haltiger Arzneimittel können schwerkranke Patienten in begründeten Fällen bereits heute beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Erlaubnis zum Erwerb anderer Cannabis-haltiger Produkte für eine medizinisch betreute Selbsttherapie beantragen. Damit hat die Bundesregierung eine legale Option eröffnet, die dem besonderen Versorgungsbedarf einzelner Patientinnen und Patienten Rechnung trägt."

Die Fragen und die Antwort finden sich unter:
Internetseite "Direkt zur Kanzlerin!"

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Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.

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