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ACM-Mitteilungen vom 29. August 2009

Freispruch von Heiko Zachariasen aus Hamburg rechtskräftig

Nachdem die Staatsanwaltschaft Hamburg Berufung gegen den Freispruch von Heiko Zachariasen wegen des Anbaus und Besitzes von Cannabis durch das Amtsgericht eingelegt hatte, fand am 30. Juli die Berufungsverhandlung vor dem Hamburger Landgericht statt. Das Verfahren wurde innerhalb kurzer Zeit eingestellt, da der Richter der Auffassung war, dass eine Beweisaufnahme auf Grund der bestehenden Tatsachen nur zu einer Bestätigung des Freispruchs führen könne. Diese Auffassung unterstrich er durch eine ungewöhnliche Kostenentscheidung. Er entschied, dass die Kosten - wie bei einem Freispruch - von der Staatskasse zu tragen seien. Herr Zachariasen war am 23. Oktober vom Amtsgericht Hamburg-Blankenese wegen rechtfertigenden Notstands vom Vorwurf des illegalen Besitzes von Cannabis freigesprochen worden. Er leidet an einer chronischen Hepatitis C, einer rezidivierenden Entzündung der Magenschleimhaut, einer exokrinen Pankreasinsuffizienz (Unterfunktion der Bauchspeicheldrüse) mit ausgeprägter Appetitlosigkeit, Malabsorption (schlechte Aufnahme der Nahrungsbestandteile im Darm) und deutlichem Untergewicht sowie einem chronischen Wirbelsäulensyndrom.

Der Angeklagte, der auch eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis aus der Apotheke von der Bundesopiumstelle besitzt, sich diesen Cannabis allerdings finanziell nicht leisten kann, geht davon aus, in Zukunft von der Polizei unbehelligt zu bleiben, wenn er eine für seinen persönlichen Bedarf notwendige Menge selbst anbaut. Er beruft sich dabei auf entsprechende Äußerungen von Richter und Staatsanwalt während des Verfahrens.

(Quellen: Persönliche Mitteilungen von Heiko Zachariasen und Rechtsanwalt Stefan Reid)

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