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ACM-Mitteilungen vom 28. März 2009

Berufungsgericht wandelt Haftstrafe für Axel Junker in Bewährungsstrafe um

Am 23. März endete das insgesamt 30 Monate andauernde Strafverfahren nach der Selbstanzeige des Schmerz- und Hepatitis C-Patienten Axel Junker, das er im September 2006 im Rahmen der "Aktion Torso" in Westerland/Sylt auf den Weg gebracht hatte. Das Berufungsgericht hob das Urteil des Amtsgerichts Niebüll auf und setzte die seinerzeit ausgesprochene Haftstrafe von einem Jahr für die Dauer von vier Jahren zur Bewährung aus. Im Laufe der Verhandlung machte der vorsitzende Richter deutlich, dass der Angeklagte mit seinem Klärungsbedarf auf die Rechtmäßigkeit des Cannabisanbaus zu medizinischen Zwecken bei der Strafjustiz "im falschen Forum" sei. Dieses Ansinnen hätte im Zuge einer Klage gegen die ablehnenden Bescheide des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte auf legalen Anbau vor dem Verwaltungsgericht geführt werden müssen. Ein Notstand, der die Handlung des ungenehmigten Selbstanbaus rechtfertige, habe nicht vorgelegen und ein Freispruch käme nicht in Betracht.

Mehr unter:
SHZ vom 25. März 2009

(Quellen: Persönliche Mitteilung von Axel Junker, SHZ vom 25. März 2009)

Hausdurchsuchung bei der ACM

Am 17. März nahm die örtliche Polizei eine Hausdurchsuchung in den Räumen der ACM und den Privaträumen des Vorsitzenden der ACM, Dr. Franjo Grotenhermen, vor und beschlagnahmte Aktenordner der ACM. Zudem wurden eine Kopie der Festplatte des Computers angefertigt und die Kontodaten der Vereins- und privaten Konten notiert.

Die Durchsuchung erfolgte auf Grund eines Beschlusses "in dem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, wegen des bestehenden Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG" durch das Amtsgericht Hamburg vom 3.02.2009 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg. Die Ermittlungsbehörden erhoffen sich Hinweise auf verbrecherische Aktivitäten im Zusammenhang mit der Hanfapotheke. Hintergrund ist ein bereits abgeschlossenes Strafverfahren gegen eine Patientin aus Hamburg, die Cannabis von einem unbekannten Spender der Hanfapotheke erhalten haben soll.

Formal sind die ACM und Dr. Grotenhermen in dem Beschluss Zeugen, inhaltlich ist es jedoch offensichtlich, dass er wie ein Verdächtiger behandelt wird. So heißt es in den beiden Beschlüssen:

"(...) Der Betroffene Grotenhermen ist Mitglied des 'Solidaritätskreises Hanfapotheke', der die 'Hanfapotheke' nach eigenem Bekunden als gesellschaftlich wünschenswerte Einrichtung betrachtet. In einem von ihm gegebenen Interview im [...] schilderte der Betroffene Grotenhermen detailliert die Verfahrensweise bei der 'Hanfapotheke' und gab dabei auch ausdrücklich die vorgenannte E-Mail-Adresse als Mittel der Kontaktaufnahme mit der 'Hanfapotheke' an, was auf eine genaue Kenntnis der dortigen Abläufe und damit auf eine nicht unerhebliche Einbindung des Betroffenen Grotenhermen in die Tätigkeit der 'Hanfapotheke' schließen lässt. Hinzu kommt, dass es nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand der Betroffene Grotenhermen war, der die Webseite der 'Hanfapotheke' entwickelt und betreut hat. (...)"

Dr. Grotenhermen: "Wenn die Justiz zum Thema Cannabis als Medizin zuschlägt, sind es letztlich immer kranke Menschen, die unter einem übergriffigen Staatsapparat, der sie eigentlich schützen und ihnen Perspektiven zur Linderung ihrer Symptome eröffnen sollte, leiden müssen. Hyperaktive Anwälte des Staates, die veraltete Rechtsnormen unbarmherzig durchsetzen wollen, ergänzen dabei hyperpassive Vertreter des Volkes, die dieses in Paragrafen gegossene Unrecht mit Verweis auf die Gefahren des Cannabiskonsums aufrechterhalten. Die ACM ist dankbar dafür, dass die Zahl der verständnisvollen und denkenden Juristen und der mitfühlenden und um Verbesserungen bemühten Politiker zunimmt, was leider nur ein geringer Trost für alle ist, die von diesen langsamen Veränderungen nicht oder noch nicht profitieren. Justitia ist die römische Göttin der Gerechtigkeit, und ihre Prinzipien müssen offensichtlich auch in einem Rechtsstaat erst erkämpft werden. Es gibt noch viel zu tun."

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