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ACM-Mitteilungen vom 23. Juni 2007

Ärztezeitung berichtet über die rechtlich schwierige Situation bei der medizinischen Verwendung von Cannabis

Ein Bericht der Ärztezeitung vom 21. Juni 2007 beschreibt die unbefriedigende rechtliche Situation für Menschen, die medizinisch von Cannabis profitieren. Zur Diskussion um mögliche Ausnahmegenehmigungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) heißt es:
"Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes macht der Bundesopiumstelle zu schaffen und manchen Ärzten Hoffnung. Die Richter beschieden im Jahr 2005, dass ein MS-Patient Cannabis als Medikament kaufen dürfe. Seither, so Wilhelm Schinkel, Fachgebietsleiter in der Bundesopiumstelle des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), verzeichne man vermehrt Anträge von Patienten auf eine betäubungsmittelrechtliche Ausnahmegenehmigung. Doch die Rechtslage ist verzwickt." Der vollständige Beitrag findet sich unter:
www.aerztezeitung.de

Urteil des Oberlandesgerichtes Saarbrücken zur Teilnahme am Straßenverkehr nach Cannabiskonsum

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem Urteil vom 16. März 2007 [Aktenzeichen: Ss (B) 5/2007 (18/07)] die Verurteilung eines Cannabiskonsumenten aufgehoben, bei dem bei einer Verkehrskontrolle 2 Nanogramm pro Milliliter Blutserum nachgewiesen worden waren. Die Autofahrt erfolgte mehr als 28 Stunden nach dem letzten Konsum. Nach Auffassung der Richter handelt der Betroffene weder vorsätzlich noch fahrlässig, wenn er nicht damit rechnen musste, dass der Drogenkonsum noch Auswirkungen auf seine Fahrtüchtigkeit hat. Das Amtsgericht hätte bei seiner Entscheidung darlegen müssen, warum der Betroffenen auch nach mehr als einem Tag noch davon
ausgehen musste, unter dem Einfluss der Droge zu stehen. Grundsätzlich bestätigte das Oberlandesgericht allerdings die wissenschaftlich haltlose Auffassung, bei einem THC-Nachweis von mehr als 1 ng/ml Blutserum stehe der Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss von Cannabis.
Das Urteil findet sich bei Eingabe des Aktenzeichens unter:

www.rechtsprechung.saarland.de

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