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ACM-Mitteilungen vom 16. Juni 2019

Liebe Leserin, lieber Leser,

Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2019 ein Gesetz verabschiedet, das einige Verbesserungen des Cannabis-Gesetzes aus dem Jahr 2017 einhergeht.

Zwei Gesetzentwürfe der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/die GRÜNEN, die weitere Verbesserungen vorsehen, wurden von der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestags abgelehnt.

Im Einzelnen sieht das von den Fraktionen CDU/CSU und SPD unterstützte neue Gesetz einige wichtige Änderungen vor:

1. Ein Wechsel zwischen Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder zwischen Cannabisextrakten in standardisierter Qualität sowie eine Änderung der Dosierung soll keiner erneuten Genehmigung durch die Krankenkasse bedürfen.

2. Hat ein Patient ein cannabisbasiertes Medikament während eines stationären Aufenthaltes erhalten, so soll die Krankenkasse innerhalb von 3 Tagen über ein Kostenübernahmeantrag durch den weiterbehandelnden niedergelassenen Arzt entscheiden, sodass möglichst keine oder nur eine kurze Unterbrechung der Therapie stattfindet. Ob es wirklich nur zu kurzen Unterbrechungen kommt, wird von verschiedener Seite infrage gestellt. Im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Gesundheit vom 14.11.2018 war noch vorgeschlagen worden, dass im Falle einer Behandlung mit einem Cannabisarzneimittel im Rahmen eines stationären Aufenthaltes von dem weiterbehandelnden Arzt kein Kostenübernahmeantrag mehr gestellt werden müsse.

Zudem möchte die Bundesregierung eine Reduzierung der Preise für Cannabisblüten erreichen. Gegenwärtig kostet ein Gramm Medizinalcannabisblüten der gleichen Sorte Bedrocan in niederländischen Apotheken zwischen 5 und 7 € und in Deutschland nach § 4 Arzneimittelpreisverordnung je nach Einkaufspreis zwischen etwa 20 und 25 €, also ein Vielfaches.

Der 112. Deutsche Ärztetag hat die Bundesregierung aufgefordert, ein Programm zur Erforschung des medizinischen Nutzens von Cannabis-Medikamenten aufzulegen.

Nach GECA Pharma planen zwei weitere Firmen die Verwendung der Cannabis-Ausweise der ACM. Grundsätzlich ist es möglich, dass Firmen oder andere Institutionen den Ausweis der ACM für ihre Zwecke verwenden. Das Logo des jeweiligen Unternehmens kann zusätzlich auf den Ausweis gedruckt werden. Wir begrüßen diese intuitive der Unternehmen, denn dieser Cannabisausweis hat den Vorteil, dass die Daten der Patienten, Ärzte und Apotheken nicht von Unternehmen für kommerzielle Zwecke gesammelt werden, wie dies im Allgemeinen bei anderen Ausweisen der Fall ist.

Gegenwärtig wählt das SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin) zwei neue Sprecher. SCM-Mitglieder, die nicht in der Mailingliste des SCM sind und gern an der Wahl teilnehmen möchten, können sich bei der ACM melden, um Zugangsdaten zu erhalten.

Am 13. Juli treffen sich die Mitglieder der ACM zur Mitgliederversammlung in Steinheim. Themen sind unter anderem die Zukunft des Patiententelefons, die Unterstützung der ACM für eine Klage auf den Eigenanbau von Cannabis durch eines unserer Mitglieder und das weitere Vorgehen bei der aktuell laufenden Petition. Nachdem die Zahl der ACM-Mitglieder viele Jahre lang um etwa 500-600 pendelte, ist die Mitgliederzahl in diesem Jahr auf über 1000 angestiegen.

Hier können Sie Mitglied werden und den Kampf für weitere Verbesserungen unterstützen. Sie unterstützen zudem den weiteren Ausbau des Patiententelefons, unsere Musterklage auf den Eigenanbau von Cannabis und andere Initiativen der ACM.

Viel Spaß beim Lesen!
Franjo Grotenhermen

Schreiben der Sprecherin des SCM an die drogenpolitischen Sprecher im Deutschen Bundestag

Im Vorfeld der Bundestagsdebatte zur Änderung des Gesetzes aus 2017 hatte Gabriele Gebhardt, Sprecherin des SCM, die drogenpolitischen Sprecher der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien eine E-Mail geschickt. Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/die GRÜNEN) und Niema Movassat (Die Linke) haben geantwortet und betont, dass sie sich für weitere Verbesserungen beim Zugang zu einer medizinischen Behandlung mit Cannabis im Deutschen Bundestag einsetzen.

„Aus Anlass der am 6. Juni 2019 anstehenden Diskussion des Deutsche Bundestags über das Thema Arzneimittelsicherheit und Cannabis als Medizin, möchte ich Sie nochmal auf das Problem der ärztlichen Versorgung von Patienten, die Cannabis medizinisch benötigen, hinweisen.

Ich bitte Sie inständig, sich dafür einzusetzen, dass Cannabis-Verordnungen zukünftig bundesweit nicht mehr in das Arzneimittelbudget einfließen. In Baden-Württemberg wird dies bereits umgesetzt. Das ist also machbar. Diese Hürde muss aber für alle Patienten und alle Ärzte beseitigt werden. Darüber hinaus muss der bürokratische Aufwand für Ärzte mit Antragstellung, Widerspruch, Gutachten vor Sozialgerichtsprozessen reduziert werden.

Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin führt z.Zt. eine Umfrage durch, an der bisher 171 Patienten ihre Suche nach einem Arzt, der sie mit Cannabis-Medikamenten behandelt, schildern. Häufige Gründe für eine ablehnende Haltung von Ärzten sind:

- Angst vor Regressen
- Zu viel Bürokratie und unbezahlte Arbeit
- fehlendes Wissen über die Wirkungsweise von Cannabis und das neue Gesetz
- grundsätzliche Entscheidung, Cannabis nicht zu verschreiben, oder erstmal abzuwarten, wie sich die Umsetzung des Gesetzes entwickelt
- vereinzelt auch generelle Vorurteile gegen Cannabis und Cannabispatienten, die dann auch schon mal unter Beschimpfungen als Yankee der Praxis verwiesen werden

Der große Mangel an Ärzten, die bereit sind Patienten Cannabis zu verschreiben und Patienten bei der Antragstellung zu unterstützen, spiegelt sich in den 171 Antworten zu unserer Umfrage wieder:

- 92 Patienten haben keine Kostenübernahme – 60 davon bekommen aber ein Privatrezept
- 78 Patienten mussten 5 und mehr Ärzte aufsuchen, bis sie Unterstützung beim Antrag oder ein Privatrezept bekamen
- 97 Patienten haben einen Arzt gefunden, der sie bei der Antragstellung unterstützt, oder ein Privatrezept verschreibt, der mehr als 10 km entfernt vom Wohnort ist, bei 45 Patienten ist der Arzt zwischen 50 km und 700 km vom Wohnort entfernt
- 23 Patienten bekommen nicht die von der Krankenkasse genehmigte Menge verschrieben

Die Schilderung der Patienten sind erschütternd.

Um nur mal 2 Beispiele zu schildern:
- Patient mit chronischen Schmerzen und chronischer Darmentzündung seit vielen Jahren: "Orthopäde empfiehlt Cannabis, sagt aber, Hausarzt sei für Verschreibung zuständig. Hausarzt sagt "keine Chance bei Krankenkasse", der nächste "viel zu teuer", Internist sagt Hausarzt sei zuständig. Bis heute noch keinen Arzt gefunden, der es mir verschreibt."
- Ein Patient mit Krebs und psychischen Krankheiten bekam recht schnell das OK von MDK. Als sein Arzt aufhörte zu praktizieren, musste er 4 Monate ohne Medikation verbringen und 83 Ärzte anfragen, bis er einen fand, der die Therapie weiterführte. Alle anderen haben ihn abgewiesen.

Diese Situation ist menschenverachtend und führt schwerkranken Menschen zusätzliches Leid zu. Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient sollte ein Vertrauensverhältnis sein und die Verordnung sich einzig und allein an der medizinischen Notwendigkeit orientieren. Stattdessen werden Patienten zusätzliche Schikanen, Arbeitsaufwand und Kosten auferlegt, die sie oftmals nicht mal bewältigen können und Ärzte, die sich trotz der wirtschaftlichen Bedrohung für ihre Patienten einsetzen, verbringen schlaflose Nächte.

Bitte helfen Sie das zu ändern.

Freundliche Grüße
Gabriele Gebhardt“
(Sprecherin Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin)“

Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin
c/o ACM
Bahnhofsallee 9
32839 Steinheim

Presseschau: Grün ist die Hoffnung (Agrarzeitung)

Die Agrarzeitung berichtete über ein von der Bundesregierung gefördertes Forschungsprojekt, in dem es vor allem um Fragen zum Anbau, der Ernte und der Genetik von Cannabis geht. Federführend bei dem Projekt, an dem Partner aus Deutschland und Kanada beteiligt sind, ist die Universität Hohenheim,

Grün ist die Hoffnung

Die Bundesregierung investiert massiv in die Cannabis-Forschung. Unter der Federführung der Universität Hohenheim wurde ein deutsch-kanadisches Netzwerk implementiert, das den Anbau von medizinischem Hanf in Deutschland optimieren soll.

Das Projekt "Medizinisch phytocannabinoid-reiches (PCR) Cannabis" ist das erste deutsch-kanadische Netzwerk, das vom Ministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wird. Aktuell besteht es aus vier kanadischen und sieben deutschen Partnern. Die Kanadier haben beim Anbau von Cannabis einen Erfahrungsvorsprung. Schon seit Oktober 2018 ist dort sogar der Verkauf von Cannabis als Rauschmittel legal.

"Dass in der Cannabis-Pflanze viel Potenzial steckt, haben die Unternehmen mittlerweile erkannt", erklärt die Leiterin der Arbeitsgruppe Anbausysteme und Modellierung Prof. Simone Graeff-Hönninger. Aus Cannabis lassen sich ihrer Aussage nach viele gesundheitsfördernde Stoffe gewinnen: die sogenannten Cannabinoide. Diese seien vor allem in der Medizin, Ernährung oder im Bereich der Körperpflege wertvoll.

Genetik und Technik gesucht
Auch wenn Hanf als robuste Pflanze gilt, so fehlt bei deutschen Landwirten aufgrund des jahrzehntelangen Anbau-Verbots die Expertise. "Das Wissen um die Cannabis-Pflanze ist noch recht gering", so Prof. Graeff-Hönninger. "Wir wissen zum Beispiel nicht, wie verschiedene Genetiken in unserem Klima gedeihen und es gibt noch keine Technik, um medizinisches Cannabis in großen Mengen zu ernten. Dazu müssen wir herausfinden, wie verschiedene Genetiken auf Umweltfaktoren, Sonneneinstrahlung, Bewässerung, Düngung und so weiter reagieren."

Dass nun auch das Wirtschaftsministerium in die Forschung einsteigt, ist dem Druck der Unternehmen geschuldet. Den Firmen fehle nicht nur das nötige Wissen, so Prof. Graeff-Hönninger, sondern auch der Zugang zu Cannabis-Pflanzen. "Obwohl das verwendete Cannabis nicht als Rauschmittel genutzt werden kann, ist der Anbau in Deutschland streng geregelt."
Die Projektleiterin Prof. Graeff-Hönninger sieht den Forschungsschwerpunkt zunächst auf der Genetik und der nötigen Erntetechnik. "Wir müssen Pflanzen mit gleichbleibenden Eigenschaften und Inhaltsstoffen produzieren, die von der Industrie als verlässlicher Rohstoff verarbeitet werden können." Um zu wissen, was gewünscht wird, seien die Forscher auf die Informationen der Unternehmen angewiesen. "Nur so können wir Cannabis-Genetiken entwickeln, die den Ansprüchen der Kunden gerecht werden."

300 000 neue Arbeitspläte in den USA
Welche Ansprüche diese entwickeln, lässt sich mit einem Blick über den großen Teich in die USA feststellen. In zehn Bundesstaaten ist der Verkauf von Cannabis und daraus hergestellten Produkten legal – auch wenn sie das berauschende THC enthalten. Natürlich werden die Hanfblüten, Öle und Haschisch zum Rauchen und Essen angeboten. Darüber hinaus gibt es zum Beispiel THC-Gummibärchen und Softdrinks. Damit erschließt der Handel ganz neue Zielgruppen. Eine Goldgräberstimmung breitet sich aus, obwohl die Risiken gerade dieses Konsumtrends noch bei Weitem nicht erforscht sind.

Möglich ist das, weil der Staat kräftig mitverdient. Allein in Colorado wurden im Jahr 2018 Marihuana-Produkte zur medizinischen Anwendung und für den Freizeitkonsum im Wert von 1,54 Mrd. US-Dollar verkauft. Und das, obwohl Colorado gerade einmal 5,7 Mio. Einwohner hat. Der Staat kassierte hier 266,5 Mio. US-Dollar an Steuern. Tendenz steigend. Das Wall Street Journal attestiert dem US-Hanf-Markt das Potenzial, bis 2025 auf 25 Mrd. US-Dollar anzuwachsen und 300 000 Arbeitsplätze zu schaffen. Vergleichbare Prognosen für den deutschen Markt kann das Bundeswirtschaftsministerium auch auf Anfrage nicht bereitstellen.

Vor allem mittelständische Unternehmen möchte die Projektleiterin Prof. Graeff-Hönninger angesichts der im Raum stehenden Fördersummen ermutigen, sich dem Netzwerk anzuschließen. "Firmen haben die Möglichkeit, eigene Fragen an die Forschungseinrichtungen heranzutragen. Hierbei geht es vor allem um Anbau- und Ernte-Technologie sowie Genetik." Projekte bis 380 000 € würden mit bis zu 55 Prozent vom Staat gefördert. Derzeit sind die jeweiligen Projektmittel für 18 Monate bewilligt. Es gebe aber die Option, drei weitere Jahre gefördert zu werden. Landwirte, die bereits EU-Mittel erhalten, können sich mit ihrem Betrieb nicht bewerben.

Presseschau: Verband der Cannabis versorgenden Apotheken gegründet (Deutsche Apotheker Zeitung)

Die Deutsche Apotheker Zeitung berichtete über die Gründung des Verbandes der Cannabis versorgenden Apotheken.

Verband der Cannabis versorgenden Apotheken gegründet

Die medizinische Cannabisbranche boomt – doch bei der Patientenversorgung in der Apotheke tauchen noch viele Probleme auf. Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) hat sich auf die Fahne geschrieben, die Medizinalhanfversorgung effizienter und patientenfreundlicher zu gestalten. Außerdem setzt sich der Verband unter anderem für Vereinfachungen bei der Identitätsprüfung und für die angemessene Honorierung pharmazeutischer Dienstleistungen rund um medizinisches Cannabis ein. Der frisch gegründete VCA will die kommende Expopharm, wo medizinisches Cannabis eines der Schwerpunktthemen sein wird, mit Vorträgen und Workshops unterstützen.

Intensive Patientenberatung, Rückfragen vom Arzt, Telefonate wegen Lieferengpässen: Bei der Medizinalhanfversorgung laufen alle Fäden in der öffentlichen Apotheke zusammen. Apotheker, die regelmäßig Cannabispatienten versorgen wissen, dass es dabei alles andere als rund läuft.

Die Pharmazeuten Astrid Staffeldt (stellvertretende Vorsitzende), Tobias Loder, Johannes Ertelt und Markus Fischer (Vorsitzender) wollen es nicht bei einfacher Kritik bewenden lassen. Deshalb gründeten die vier Cannabis-erfahrenen Apotheker am 31. Januar den Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), um sich für bessere Bedingungen für Apotheken und Patienten in der Cannabismedizin einzusetzen. Seit der vergangenen Woche ist der VCA im Netz und Social Media präsent.

Cannabis-Analytik sinnvoll vereinfachen
Zu den Kernforderungen der Gründungsmitglieder gehört es, die Komplexität in der Cannabisversorgung abzubauen. Dabei hat der VCA unter anderem die arbeitsaufwändige Identitätsprüfung von Cannabisblüten im Visier. „Die Prozesse rund um die Cannabisversorgung müssen vereinfacht werden. So ist beispielsweise die Eingangsprüfung von Cannabisblüten oder -extrakten in der Apotheke sehr arbeitsintensiv und kostet uns wertvolle Beratungszeit. Deshalb beschäftigen wir uns mit der Frage, wie die Cannabis-Analytik auf sinnvolle und dennoch sichere Weise vereinfacht werden könnte“, erklärt Tobias Loder, Inhaber der Lux99 Apotheke in Hürth, stellvertretend für den VCA gegenüber DAZ.online.

Angemessene Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen
Außerdem fordert der Verband, im Zusammenhang mit der Diskussion um den Apothekenzuschlag, ein angemessenes, auf den Arbeitsaufwand zugeschnittenes Apothekenhonorar für die Abgabe von medizinischem Cannabis. Außerdem sollen aus Sicht des VCA die pharmazeutischen Dienstleistungen im Rahmen der Medizinahlhanfberatung vergütet werden. „Der hohe Beratungsaufwand nach allen Seiten und der sehr hohe bürokratische Aufwand (Dokumentation, Prüfung, Genehmigung der Hilfsmittel, uvm.) ist enorm groß und oftmals haben Patienten nur aufgrund der Erbringung o.g. pharmazeutischer Dienstleistungen durch die Apotheken Zugang zu dieser neuen Therapie-Option“, erklären die Gründungsmitglieder auf ihrer Website.

Wie werden wohl die Kassen diese Forderungen aufnehmen, die die Cannabistherapie jetzt schon zu teuer finden? Zu diesem häufig vorgebrachten Kostenargument bringen die Gründungsmitglieder eine neue Perspektive ins Spiel. So zeige sich im Beratungsalltag, dass viele Cannabispatienten ihre bisherige Medikation reduzieren konnten. Diese ökonomischen Effekte seien allerdings noch nicht evaluiert worden.

Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage

Presse-Einladung: Netzwerk zur Cannabis-Forschung nimmt Arbeit auf (Informationsdienst Wissenschaft)

Statement: Cannabis als Medizin (Medizin Aspekte)

Drogen-Anbau kann losgehen (Sächsische Zeitung)

Ich wollte nicht der bekiffte Lehrer sein (Die Welt)

In Rankweil startet die Herstellung von Cannabis-Arzneimitteln (Vol.at)

Wenn Drogen heilen: Wer bekommt Cannabis auf Rezept? (Merkur)

Cannabis in Wittenberg Droge als Bereicherung - in der Therapie (Mitteldeutsche Zeitung)

Apotheker gründen Fachverband (Pharmazeutische Zeitung)

Rausch und Heilung: Archäologen untersuchen Cannabis-Nutzung (Apotheke adhoc)

Interview mit Dr. Franjo Grotenhermen: Umgang mit Cannabis: "Genauer hinschauen, genauer differenzieren" (Badische Zeitung)

Professor Raphael Mechoulam – Pionier in der Cannabisforschung & Entdecker von THC & CBD (Wallstreet Online)

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Alle Informationen zu den IACM Online Events inklusive kostenlose Videos der Webinare mit deutschen Untertiteln finden Sie hier.

IACM-Konferenz 2022

Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.

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