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ACM-Mitteilungen vom 24. März 2019

Liebe Leserin, lieber Leser,

am 20. März 2019, auch bekannt als Weltglückstag und in diesem Jahr auch Frühlingsbeginn, fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags eine öffentliche Anhörung zu vier Gesetzentwürfen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/die GRÜNEN, FDP und AFD statt. Die eingeladenen Verbände und Einzelsachverständige hatten zum Teil vorher schriftliche Stellungnahmen zu den Anträgen eingereicht.

Entsprechend der Fraktionsstärke hatten zunächst die Vertreter der CDU/CSU-Fraktion die Möglichkeit, die Sachverständigen und Vertreter der Verbände 31 Minuten zu befragen. Dann folgte die SPD mit 19 Minuten, danach die AFD, FDP, die Linke und abschließend die Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN mit 9 Minuten Fragezeit. Interessant wurde die Anhörung ab etwa Minute 34 mit den Fragen der SPD-Fraktion. Die vollständige Anhörung kann in der Mediathek des Deutschen Bundestags angeschaut werden. Es wurde deutlich, dass sich die AFD für eine rückwärtsgewandte Politik bei der medizinischen Verwendung von Cannabis einsetzt, während sich SPD, FDP, Linke und Grüne für Verbesserungen stark machen.

Ob sich das CDU-geführte Ministerium für Gesundheit über die bereits in einem Referentenentwurf vorgeschlagenen Verbesserungen zu weiteren Erleichterungen durchringen wird, kann bisher nicht abgeschätzt werden. Viele Sachverständige und Verbandsvertreter, darunter Dr. Eva Milz, Dr. Knud Gastmeier, Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl, Georg Wurth und Thomas Isenberg haben deutlich gemacht, dass Verbesserungen notwendig sind, um sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten, die cannabisbasierte Medikamente aus medizinischen Gründen benötigen, diese auch erhalten. Uns ist aber klar, dass Argumente allein nicht ausreichen. Ich hatte dazu vor 15 Jahren in einem Einladungskommentar für die Fachzeitschrift Lancet die Frage aufgeworfen, wie man den durch Cannabis induzierten psychologischen Stress – das CIPS-Syndrom – bei Politikern abbauen kann. Zudem dürfen wir die Widerstände gegen die ärztliche Entscheidungshoheit für die Möglichkeit des medizinischen Einsatzes von Cannabis-Medikamenten bei ihren Patienten nicht unterschätzen.

Ich denke, dass die Vertreter der ACM und weitere Sachverständige ihr Bestes geben haben, um den Gesetzgeber davon zu überzeugen, dass es notwendig ist, die Erwartungen, die viele Menschen mit dem Gesetz verbunden haben und in der Folgezeit häufig zerstört wurden, in der Zukunft durch geeignete Nachbesserungen am Gesetz zu erfüllen.

Viel Spaß beim Lesen!
Franjo Grotenhermen

Warum sind die drogenpolitischen Sprecher für das Thema Cannabis als Medizin zuständig?

Von Dr. Franjo Grotenhermen

Im Vorfeld der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags am 20. März 2019 hatten Professorin Dr. Kirsten-Müller-Vahl (2. Vorsitzende der ACM) und ich zum Teil allein und zum Teil zu zweit Gespräche mit Mitgliedern des Gesundheitsausschusses geführt. Dies war unter anderem deshalb wichtig, weil in dieser Legislaturperiode alle drogenpolitischen Sprecher der im Bundestag vertretenen Parteien neu in dieses Amt gekommen sind, überwiegend, weil die früheren Sprecher Dr. Harald Terpe (Grüne), Frank Tempel (Linke) und Burkhard Blienert (SPD), die sich in den vergangenen Jahren für das Thema sehr engagiert hatten, seit 2017 aus dem Bundestag ausgeschieden sind.

In einem dieser Gespräche ging es um die Frage, warum die drogenpolitischen Sprecher des Deutschen Bundestags zwar für das Thema Cannabis in der Schmerztherapie zuständig sind, jedoch nicht für das Thema Opiate in der Schmerztherapie. Die drogenpolitischen Sprecher sind sowohl für das Thema Legalisierung für den Freizeitkonsum als auch für den medizinischen Einsatz cannabisbasierter Medikamente zuständig. Nun haben vor allem viele konservative Politiker die Befürchtung, dass eine Liberalisierung im Bereich Cannabis als Medizin der erste Schritt zur generellen Legalisierung sein könnte. Auf der anderen Seite gibt es Politiker, die genau dies hoffen.

Bei den Opiaten ist es selbstverständlich, dass das Problem Heroinabhängigkeit nicht mit der Verwendung von Opiaten in der Palliativmedizin vermischt wird. Es käme auch niemand auf die Idee, das zu vermischen. Dafür sind Opiate in der Medizin schon zu lang und zu klar etabliert. Es ist für uns heute nicht mehr nachvollziehbar, dass dies bei Cannabis vielfach anders gesehen wird. Durch die personalisierte Zuständigkeit für zwei verschiedene cannabisbezogene Themen wird allerdings diese Vermischung im Bundestag institutionalisiert. Die Zuständigkeit ist selbstverständlich historisch gewachsen. Bis vor wenigen Jahren existierte das Thema Cannabis als Medizin aus der Sicht des Deutschen Bundestags nicht oder nur rudimentär. Es ist nun an der Zeit, dies zu ändern, damit ein neuer Blick auf das Thema erleichtert wird.

Für die ACM weisen wir immer wieder darauf hin, dass das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Wir würden uns wünschen, wenn auch der Deutsche Bundestag eine deutlichere Trennung vornehmen würde. Das Thema Cannabis als Medizin ist ein gesundheitspolitisches und kein drogenpolitisches Thema. Unabhängig davon konnten wir feststellen, dass sich die Nachfolger der oben genannten ehemaligen drogenpolitischen Sprecher (Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Niema Movassat und Dirk Heidenblut) nach unserem Eindruck genauso stark für das Thema Cannabis als Medizin engagieren. Auch der Vertreter der FDP, Dr. Wieland Schinnenburg, hat sich klar für Fortschritte ausgesprochen.

Aus unserer Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen:
„Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) betrachtet die medizinische Verwendung von Cannabis und cannabisbasierten Medikamenten als gesundheitspolitisches - und nicht als drogenpolitisches -Thema. Ziel ist es, die Behandlung von Patienten mit ganz unterschiedlichen Erkrankungen zu verbessern, bei denen cannabisbasierte Medikamente wirksam sind oder sein können.“

Presseschau: Bitter – offenbar kranker Cannabis-Benutzer hatte keine Bescheinigung (Wochenblatt)

Für die Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland benötigen Patienten ein ausgefülltes Formular, das vom behandelnden Arzt und dem Gesundheitsamt unterschrieben wird. Damit darf eine max. 30-tägige Dosis mitgeführt werden. Wer dies nicht beachtet, muss mit einer Strafe rechnen.

Bitter – offenbar kranker Cannabis-Benutzer hatte keine Bescheinigung

Ein Mann, dem sein Arzt medizinisches Cannabis verschrieben hat, wurde bei einer Kontrolle der Polizei Dingfest gemacht. Zwar wurden ihm die Betäubungsmittel verschrieben, aber ihm fehlte das Stück Papier vom Amt.

Ebenfalls am Montag kontrollierten die Schleierfahnder einen BMW, der zuvor aus der Tschechischen Republik ins Bundesgebiet eingereist war. Einer der Fahrzeuginsassen, ein 30-jähriger Deutscher, händigte den Beamten ca. 10 Gramm medizinisches Cannabis aus. Wie eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt des Mannes ergab, besitzt dieser das Cannabis legal zu medizinischen Zwecken. Was ihm jedoch nun zum Verhängnis wurde: Er konnte keine Bescheinigung des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte vorweisen, die er für das Verbringen der Betäubungsmittel außer Landes und die anschließende Einfuhr gebraucht hätte. Somit mussten die Beamten den Mann wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz anzeigen.

Presseschau: „Lobbyisten reden Patienten ein, dass Cannabis die beste Medizin ist“ (Welt)

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, geht davon aus, dass cannabisbasierte Medikamente Patienten als beste Medizin von Lobbyisten eingeredet werde. Die Deutsche Presseagentur berichtete.

„Lobbyisten reden Patienten ein, dass Cannabis die beste Medizin ist“

Cannabis sei für manche Patienten als Medizin sinnvoll, aber „nicht die erste Wahl“, sagt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU). Vielen werde von Lobbyisten eingeredet, dass Cannabis immer die beste Medizin sei.

Die Nachfrage nach Cannabis auf Rezept hat nach Ansicht der deutschen Drogenbeauftragten Marlene Mortler nicht nur rein medizinische Gründe. „Uns ist vollkommen klar, dass es Druck von Patienten gibt, denen von Lobbyisten eingeredet wird, dass Cannabis immer die beste Medizin ist“, sagte sie am Rande einer UN-Drogenkonferenz in Wien.

Diese seit zwei Jahren in Deutschland erlaubten Arzneimittel seien für manche Patienten sinnvoll, aber „nicht die erste Wahl“, sagte die Beauftragte der Bundesregierung. „Es gibt viele andere gut wirkende, besser wirkende Medikamente.“

Der Internationale Drogenkontrollrat (INCB), der die Einhaltung von UN-Drogenverträgen überwacht, kritisierte vor Kurzem, dass einige Länder Cannabis als Medizin für verschiedenste Beschwerden zulassen, obwohl die Wirksamkeit nur für Patienten mit Multipler Sklerose, Epilepsie oder mit Nebenwirkungen von Chemotherapie belegt sei. Eine zu liberale Verschreibungspraxis könne den Eindruck erzeugen, Cannabis sei auch als Droge harmlos, warnten die Experten des INCB.

Mortler nahm an einer Sitzung der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen teil, in der UN-Mitglieder die internationale Drogenpolitik regelmäßig weiterentwickeln. Kommende Woche wird das Gremium über den Vorschlag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beraten, den Cannabis-Bestandteil Cannabidiol (CBD) von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Das nicht psychoaktive CBD wird für Arzneimittel verwendet. Die WHO schlage jedoch nicht vor, Cannabis ganz zu legalisieren, betonte Mortler.

Presseschau: Droht das Verbot für CBD-Produkte? EU-Kommission verordnet eine Zulassungspflicht (Der Storyteller)

In der EU wird darüber diskutiert, ob CBD-Exrakte unter die neue Novel Food-Verordnung fallen oder nicht. Diese Frage ist bisher noch nicht abschließend beantwortet.

Droht das Verbot für CBD-Produkte? EU-Kommission verordnet eine Zulassungspflicht

Immer mehr Menschen sind von den gesundheitlichen Vorteilen von CBD-Öl überzeugt. Es hilft laut Erfahrungsberichten tausenden Menschen, doch bald könnte CBD-Öl verboten werden, weil die EU-Kommission Cannabidiol als sogenanntes „Novel Food“ klassifiziert. Damit gilt der Verkauf von CBD enthaltenden Produkten als illegal, sofern keine Zulassung nach gründlicher und erfolgreicher Prüfung erfolgt. Gibt es doch noch eine Chance für das gesundheitsfördernde Naturprodukt?
Cannabis-Branche feierte in den letzten Jahren große Erfolge – zurecht!

Egal ob Öl, Tee, Blüten, Cremes oder Balsame: CBD-Produkte haben schon vielen Menschen geholfen. Insbesondere bei gesundheitlichen Problemen. Gerade in den letzten Jahren, gab es einen regelrechten Hype um das legale Cannabidiol, kurz CBD, welches unter anderem Hauptbestandteil der Hanfpflanze ist, jedoch nicht berauschend wirkt und daher legal ist. Immer mehr Menschen scheinen zu erkennen, dass ihnen das Naturprodukt besser helfen kann, als es Medikamente je getan haben. Was CBD alles kann, erstrecht im Rahmen einer Krebsbehandlung, kannst du in unserem Artikel „CBD-Öl gegen Krebs“ nachlesen.

CBD ist bislang legal in Deutschland zu erwerben
Cannabidiol gilt vor dem Gesetzgeber als nicht psychoaktiv und fällt somit nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Bisher wurden CBD-Produkte als Nahrungsergänzungsmittel, medizinische Produkte oder Kosmetika klassifiziert, die ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden dürfen. Der Handel von CBD-Produkten, die als Heil- oder Arzneimittel deklariert sind, ist hingegen verboten. Eine Anerkennung als Heilmittel hat es nämlich bisher in Deutschland nicht gegeben. Händler dürfen dementsprechend keine Heil- oder Wirkungsversprechen abgeben. Höchstens praktizierende Mediziner dürften CBD als Medikament auf Rezept verschreiben.

EU-Verordnung klassifiziert CBD jetzt als “Novel Food”
Seit kurzem steht es jedoch schlecht um die Cannabis- bzw. CBD-Branche in Deutschland. Nachdem Österreich vor kurzem in einer Pressemitteilung das „Verbot von CBD-haltigen Produkten in Lebensmitteln und Kosmetika“ bekanntgab, gab es auch in Deutschland Irritationen, ob Händler nun um ihren Arbeitsplatz bangen müssen. Wie es dazu kam: CBD wurde in der gesamten EU als sogenanntes „Novel Food“ erklärt. Der im Januar 2018 in Kraft getretenen EU-Verordnung (EU) 2015/2283 vom 25. November 2015, der „Novel-Food“-Verordnung, zufolge, gilt jedes Lebensmittel, das vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurde, als neuartiges Lebensmittel.

Mit dieser Verordnung wurde ein zentrales Bewertungs- und Zulassungsverfahren eingeführt. Diesem zufolge entscheiden EU-Risikomanager darüber, ob neue Lebensmittel auf dem EURopäischen Markt in den Verkehr gebracht werden können. Zwecks der Sicherheit der Verbraucher werden solche Lebensmittel in einigen Fällen zuvor einer wissenschaftlichen Risikobewertung unterzogen. CBD als „Novel Food“ ist demnach ebenfalls zulassungspflichtig. Händler von CBD-Produkten müssen in einem Antrag an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beweisen, dass ihr Produkt keine Gefahr für den Verbraucher darstellt, keine Irreführung des Verbrauchers bewirkt und ihr Verzehr nicht zu einem Ernährungsmangel führt. Dann erst entscheidet die zuständige Landesbehörde, die für die Lebensmittelüberwachung zuständig ist, über den Status „verkehrsfähig“ oder nicht.

Wie lange so ein Genehmigungsverfahren dauert, ist unklar. Man kann sich jedoch vorstellen, dass wir in Anbetracht der langsam mahlenden Bürokratie-Mühlen in Deutschland nicht von Wochen oder Monaten sprechen. Vom finanziellen Aspekt sicher ganz zu schweigen, insbesondere durch die Umsatzeinbußen, mit denen während des Genehmigungsverfahrens zu rechnen ist.

Bedeutet dies das Aus für die Branche?
Cannabis selbst gilt nicht als neuwertiges Lebensmittel. Die Verwendung von Produkten wie Hanfsamen, Hanfsamenöl, Hanfsamenmehl und fettfreies Hanfsamenprotein, die aus der Herstellung von Cannabis gewonnen wurden, konnte bereits vor 1997 nachgewiesen werden, damit zählt Cannabis selbst nicht zu den „Novel Foods“.

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Presseschau: Medizinisches Cannabis: Hartinger-Klein auf der Bremse (Tiroler Tageszeitung, Österreich)

Auch in Österreich wird weiter darüber diskutiert, ob der Bevölkerung ein Zugang zu weiteren Cannabis-Medikamenten eröffnet werden sollte.

Medizinisches Cannabis: Hartinger-Klein auf der Bremse

In einer Aussendung nahm FP-Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein am Dienstag zur Diskussion rund um medizinisches Cannabis im Gesundheitsausschuss des Parlaments Stellung. „Für mich sind die bestmögliche medizinische Versorgung und die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher im Zusammenhang mit Arznei- und Lebensmitteln die obersten Ziele“, wurde sie darin zitiert.

„Das gilt selbstverständlich auch für cannabisbasierte Produkte und Arzneimittel,“ hieß es weiter. Arzneimittel müssten ihre Wirkung, aber auch ihre Neben- und Wechselwirkungen in umfangreichen Studien nachweisen und ein strenges Zulassungsprozedere durchlaufen. Ganz besonders gelte das für Substanzen die viele verschiedene Wirkungen hätten und sehr komplex in den menschlichen Stoffwechsel – wie eben Cannabis – eingreifen würden.

Die Patienten in Österreich hätten mit Pharmazeutika wie Sativex oder Dronabinol Zugang zu zugelassenen und genau geprüften Medikamenten auf THC- bzw. THC/CBD-Basis. Diese seien entsprechend auf Wirkung und Nebenwirkungen geprüft. „Dieser Nachweis ist derzeit für Blüten- oder Fruchtstände im Vergleich zu diesen cannabisbasierten Präparaten nicht gegeben“, stellte das Ministerium in seiner Aussendung fest. Den Reinsubstanzen sei darüber hinaus im Vergleich zu den getrockneten Blüten- und Fruchtständen im medizinischen Einsatzgebiet der Vorzug zu geben, da diese in bedarfsgerecht exakter und reproduzierbarer Dosierung zum Einsatz gelangen könnten. „Änderungen der österreichischen Rechtslage in diesem Bereich werden nur dann vorgenommen, wenn entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen und der Einsatz durch ausreichende Studien gerechtfertigt wird.“

Hartinger-Klein stellte allerdings auch einen Konnex zwischen medizinischem Cannabis und Drogen her: „Der Missbrauch von Suchtgiftmittel stellt eine große Gefahr dar. Aus diesem Grund wird seitens des Ministeriums alles unternommen um diese Gefahr so gering wie möglich zu halten. Sämtliche Suchtmechanismen und Abhängigkeiten müssen dargelegt werden. Nicht umsonst steht Cannabis auf der Liste der illegalen Drogen und der Einsatz als Arzneimittel kann daher nur genau kontrolliert und unter den strengen Auflagen des österreichischen Arzneimittelgesetzes erfolgen.“

Thema bleibt auf der Tagesordnung des Parlaments
Medizinisches Cannabis bleibt indes auf der Tagesordnung des Nationalrates. Am Dienstag wurde unter anderem ein erster vom Parlament eingeforderter Expertenbericht im Gesundheitsausschuss diskutiert und von den Abgeordneten der Regierungsparteien zur Kenntnis genommen. Doch es wird im Plenum weitere Diskussionen zu dem Thema geben, womöglich auch einen zweiten Expertenbericht.

Der erste vom Parlament von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein eingeforderte Report zur Wertigkeit von medizinischem Cannabis in der Medizin wurde laut Liste Jetzt und SPÖ im Gesundheitsausschuss von der Mehrheit (Regierungsparteien) zur Kenntnis genommen. Die Regierungsfraktionen, so hieß es nach der Sitzung, hätten bereits einen Antrag eingebracht, wonach die Krankenkassen die Verschreibungspraxis zugelassener pharmazeutischer Cannabinoid-Arzneimittel österreichweit analysieren sollten. Hier geht es wohl vor allem um die Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen für die Patienten.

[…]

Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage

Zwei Jahre medizinischer Cannabis: Der Hype ist vorbei (DW.com)

Österreich: Verbraucherschutzverein fordert Liberalisierung von CBD und Cannabis (CBDRatgeber)

Cannamedical® startet deutschlandweites Beratungsangebot für Ärzte und Apotheker (boerse.de)

Deutsche Eigenproduktion soll Cannabis-Bedarf decken (NTV)

Das dubiose Geschäft mit Nahrungsergänzungsmitteln mit dem Hanf-Inhaltsstoff CBD (SWR)

Warum eine Kanadierin glaubt, eine bessere Mutter zu sein, wenn sie kifft (Spiegel Online)

Psychiater warnt vor Cannabis als Medikament (WAZ.de)

Cannabis lässt Bionorica glänzen (Apotheke Adhoc)

Zuspruch für Genehmigungs­vorbehalt bei Verordnung von medizinischem Cannabis (Ärzeblatt)

Land Berlin soll Cannabis anbauen (Berliner Morgenpost)

Liste Jetzt: Hartingers Cannabis-Bericht fehlt wissenschaftliche Basis (DerStandard)

Je stärker das Cannabis in einer Stadt, desto häufiger sind Psychosen (Speugel Online)

Experten sehen Reformbedarf (Pharmazeutische Zeitung)

Gesundheitsausschuss zu Cannabis in der Medizin (APA, Österreich)

Expertenbericht zu Cannabis: Alles Schall und Rauch? (Kurier, Österreich)

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Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.

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