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ACM-Mitteilungen vom 02. Dezember 2017

Liebe Leserin, lieber Leser,

mit einem Schreiben vom 18.10.2017 hat das Finanzamt Lippstadt die Gemeinnützigkeit der ACM infrage gestellt. Die Gemeinnützigkeit der ACM beruht auf der Förderung von Wissenschaft und Forschung. Das Finanzamt bemängelte, dass mit den Geldern der ACM auch Prozesskosten finanziert werden. Nach Beratung durch Rechtsanwalt Matthias Schillo aus Berlin habe ich dem Finanzamt ein Schreiben geschickt, in dem ich die Bedeutung von Gerichtsprozessen, beispielsweise vor den Verwaltungsgerichten, für ein politisch und juristisch so umstrittenes Thema wie die medizinische Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden hinsichtlich Wissenschaft und Forschung in diesem Bereich begründet habe.

Das Finanzamt hat erfreulicherweise eingelenkt. Die ACM e.V. bleibt gemäß eines Schreibens des Finanzamtes vom 30.11.2017 weiterhin gemeinnützig, sodass Spenden an die ACM weiterhin bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Wer noch bis zum 31. Dezember 2017 spendet, bekommt spätestens im Februar 2018 eine Spendenbescheinigung und kann so sein zu versteuerndes Einkommen reduzieren.

Kontoinhaber: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin
Bank: Postbank Köln
BIC: PBNKDEFF
IBAN: DE35370100500121879504
Konto: 121879504
BLZ: 37010050

Spenden an die ACM über PayPal:
info@acmed.org

Das Bundesgesundheitsministerium hatte mit einer Bekanntmachung vom 3.7.2015 ein Forschungsvorhaben zum Thema „Nichtmedizinischer und medizinischer Cannabiskonsum“ ausgeschrieben. Es hatten sich mehrere Gruppen von Wissenschaftlern um das Vorhaben beworben, darunter auch eine Arbeitsgruppe, an der Professorin Kirsten Müller-Vahl, und eine weitere, an der ich beteiligt war. Ausgewählt wurde eine Arbeitsgruppe um Dr. Eva Hoch von der Ludwig-Maximilian-Universität München.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zum Cannabiskonsum wurden nun vom Ministerium unter dem Titel „Cannabis: Potential und Risiken“ veröffentlicht. Da dem Bundesgesundheitsministerium bekannt ist, wie die wissenschaftliche Datenlage zu Cannabis und Cannabinoiden von verschiedenen Wissenschaftlern aufgrund bereits vorliegender Publikationen eingeschätzt wird, kann sie bereits mit der Auswahl der Arbeitsgruppe das Ergebnis beeinflussen.

Frühere Übersichten wurden von einer Arbeitsgruppe um Professor Dieter Kleiber im Jahr 1997 und von Professor Rainer Thomasius im Jahr 2007 abgefasst. Die drei Übersichten kamen in vielen Bereichen zu ähnlichen, in einigen Bereichen jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen und Schlussfolgerungen

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Presseschau: "Cannabis: Potential und Risiken (CaPRis)" (Bundesgesundheitsministerium)

Eine im Jahr 2015 in Auftrag gebene Studie zu den Chancen und Risiken des Cannabiskonsums und der medizinschen Verwendung von Cannabis wurde nun veröffentlicht. Es ist die dritte dieser Art nach 1997 und 2007.

"Cannabis: Potential und Risiken (CaPRis)"

Cannabis: Potential und Risiken - Eine wissenschaftliche Analyse

Der aktuelle Forschungsstand zum Thema Cannabis wurde durch eine wissenschaftliche Analyse von in den letzten zehn Jahren publizierten Daten erhoben. Die Risiken des Cannabiskonsums zu Rauschzwecken werden erneut bestätigt. Besonders schädlich ist der Cannabiskonsum in der frühen Jugend. Im Bereich der medizinischen Anwendung von Cannabisarzneimitteln wurde vor allem deutlich, dass der Forschungsstand noch sehr uneinheitlich ist. Aufgrund der begrenzten Datenlage kann zu vielen Krankheitsbildern noch keine Aussage zur Wirksamkeit von Cannabis gemacht werden. Hier sind weitere Studien notwendig.

Presseschau: Urteil: Würzburger Schmerzpatient Günter Weiglein darf kein Cannabis anbauen (BR)

Die Möglichkeiten, von einem Strafgericht wegen illegalen Cannabisanbaus aus medizinischen Gründen freigesprochen zu werden, haben sich mit dem neuen Gesetz verschlechtert. Das zeigt der Fall Günter Weiglein. Richter können immer argumentieren, dass es legale Möglichkeiten gibt und daher keine Notwendigkeit mehr besteht, sich mit nicht erlaubten Methoden selbst zu behandeln.

Urteil: Würzburger Schmerzpatient Günter Weiglein darf kein Cannabis anbauen

Der Schmerzpatient Günter Weiglein darf seinen legalisierten Bedarf an Cannabis nicht durch Eigenanbau decken. Das Amtsgericht Würzburg verurteilte Weiglein zu einer Geldstrafe von 300 EURo auf Bewährung. Eine Nachbarin hatte ihn angezeigt.

Wegen vorsätzlichen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln hat das Würzburger Amtsgericht den Schmerzpatienten Günter Weiglein am Donnerstag (30.11.17) verurteilt. Weiglein hat eine Geldstrafe in Höhe von 300 EURo bekommen - ausgesetzt zur Bewährung. Das heißt, die Geldstrafe wird erst fällig, wenn er weiterhin selbst Cannabis anbaut, um seinen Bedarf zu decken. Weiglein war im Mai 2016 mit 45 Marihuana-Pflanzen zuhause erwischt worden, eine Nachbarin hatte der Polizei einen Tipp gegeben.

Joints gegen chronische Schmerzen nach Motorradunfall
Günter Weiglein hatte im Jahr 2002 einen schweren Motorradunfall und seitdem chronische Schmerzen. Weil ihm die Schulmedizin nicht mehr helfen kann, raucht er seit 2007 Marihuana, um die Schmerzen zu lindern. Günter Weiglein hat die Genehmigung, Cannabis über ein ärztliches Rezept zu erwerben und zu konsumieren. Die Erlaubnis zum Eigenanbau hat er dagegen nicht. Laut Weiglein gebe es aber immer wieder Engpässe in der Versorgung durch die Apotheken. Den Urteilsspruch kommentiere Weiglein im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk so:

Schmerzpatient Günter Weiglein: Cannabis aus der Apotheke "horrend teuer"
Vor Gericht führte Weiglein außerdem an, dass Cannabis aus der Apotheke "nur zu horrenden Preisen" zu beziehen sei. Ein Gramm aus der Apotheke koste 56 EURo, er brauche am Tag zwischen ein und drei Gramm. Zwischenzeitlich habe sich außerdem seine Ärztin geweigert, ihm aus Budgetgründen weitere Rezepte auszustellen. Inzwischen hat Weiglein den Arzt gewechselt, dieser habe neue Rezepte ausgestellt. Seit Ende September sei die Kostenerstattung durch die Krankenkasse genehmigt.

Geldstrafe wegen Eigenanbau: Weiglein-Anwalt will Urteil anfechten
Weigleins Anwalt Matthias Schillo hat direkt nach dem Urteilsspruch angekündigt, in Revision oder in Berufung zu gehen, um einen Freispruch zu erreichen. Im Jahr 2014 hatte Günter Weiglein gemeinsam mit drei weiteren Patienten vor dem Verwaltungsgericht Köln die Erlaubnis erstritten, Cannabis für den Eigenbedarf anzubauen. Dagegen war allerdings die Bundesopiumstelle in Berufung gegangen. Dieses Berufungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Spendenaufruf des ACM-Vorstandes für Dr. Franjo Grotenhermen

Der Gründer und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM), Dr. Franjo Grotenhermen, hat sich aufgrund des Erwerbs eines wichtigen, aber teuren Therapiegerätes erheblich verschuldet. Es handelt sich um ein ECP-Gerät (englisch: external counterpulsation), in Deutschland in einer speziellen Variante als „Herzhose“ patentiert.

In den vergangenen ein bis zwei Jahren hatte Dr. Grotenhermen verstärkt mit einer Verschlechterung seiner chronischen Erkrankung zu kämpfen. In der ersten Oktoberhälfte 2017 gab es schließlich eine existenziell bedrohliche Krise.

Bei seiner Erkrankung handelt es sich um eine Fehlfunktion der Endothelzellen, die die Innenwände der Blutgefäße auskleiden. Dies führt zu einer verminderten Durchblutung der kleinen Blutgefäße. Man nennt dies auch Mikroangiopathie, Mikrozirkulationsstörung oder Small vessel disease. Dies führt zu einer unzureichenden Durchblutung seiner Organe. Die größten Beschwerden betreffen sein Herz-Kreislaufsystem mit Herzbeschwerden und einer Störung der sogenannten Orthostase, was ihn zur weitgehenden Bettlägerigkeit zwingt und bereits 1992 zu einer Berentung führte. Er hat in den vergangenen Jahren intensiv nach möglichen neuen Therapiemöglichkeiten recherchiert, um weiterleben und weiter arbeiten zu können.

Er hat schließlich eine sehr wirksame Therapie für seine Erkrankung entdeckt, die er erstmals im Oktober 2017 für eine Woche im Augusta-Krankenhaus Düsseldorf durchführen konnte. Die Therapie mit der Herzhose bewirkt ein Training der Blutgefäße ohne körperliche Belastung. Bereits innerhalb von 4 Tagen war eine gesundheitliche Verbesserung festzustellen.

Um die Therapie regelmäßig durchführen zu können, hat er ein solches Gerät gekauft. Die Therapie kann bereits Anfang Dezember beginnen. Das Gerät kostet eigentlich 69.000 € und wurde ihm vom deutschen Vertrieb günstiger überlassen. Er hofft mit einer regelmäßigen Therapie, seinen gegenwärtigen Gesundheitszustand erheblich verbessern und unter anderem auch noch lange für die ACM tätig sein zu können.

Es ist klar, dass es die ACM ohne Dr. Grotenhermen nicht in dieser Form und Effizienz geben würde. Er war seit Gründung der ACM der zentrale Motor des Vereins, ein international respektierter Experte und die herausragende Persönlichkeit im Kampf für Erleichterungen beim Zugang zu Cannabis und Cannabinoiden als Medizin in Deutschland. Die Erfahrungen mit dem neuen, im März in Kraft getretenen Gesetz zeigen, dass dieser Kampf noch nicht vorbei ist.

Wir rufen dazu auf, für den Vorsitzenden der ACM zu spenden. Wir wünschen uns, dass er weiterhin viel Zeit für die ACM und IACM aufbringen kann. Dies ist möglich durch eine nicht zweckgebundene Schenkung auf dieses Konto:

Dr. Franjo Grotenhermen
Sparkasse Lippstadt
BIC: WELADED1LIP
Kontonummer: 14231815
IBAN: DE20 4165 0001 0014 2318 15
Verwendungszweck: Schenkung

Oder:

PayPal
mit der Funktion „Geld an Familie und Freunde senden“
grotenhermen@aol.com

Im Namen des ACM-Vorstandes

Rainer Thewes

Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage

Welche Sorten stecken hinter dem medizinischen Cannabis aus deutschen Apotheken? (Hanf Magazin)

Autofahren unter ärztlich verschriebenem Cannabis (Heise online)

"Ein wichtiger Schritt nach vorne" (Donaukurier)

BÄK-Tagung zur Suchtmedizin: Mehr Forschung zu Cannabis-Medikamenten notwendig (Krankenkassendirekt.de)

Liste Pilz/Kolba: Cannabis auch für HIV-PatientInnen freigeben (APA ots)

Vorbereitungen für Cannabis-Produktion in Deutschland laufen plus Lizenz-Update! (Wallstreet online)

„Mit Cannabis kann ich wieder leben!“ (SALTO Gesellschaft)

Cannabis kann Kranken helfen (Donaukurier)

Maricann Group - Lizenz zur Produktion von Cannabis Kapseln! - Übernahmeangebote bei Konkurrenten! (Wallstreet online)

„Gravierende Fortschritte bei Krebstherapie“ (General Anzeiger Bonn)

Ärzte erklären, was wirklich hinter dem ersten Tod durch eine Cannabis-Überdosis steckt (Businessinsider Deutschland)

Liste Pilz bemüht sich um Freigabe von Cannabis für Medizin (Die Presse)

Marihuana könnte Menschen mit HIV ein besseres Leben ermöglichen (VICE)

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Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.

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