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ACM-Mitteilungen vom 12. Juli 2014

Prozess um Eigenanbau von Cannabis für medizinische Zwecke vor dem Verwaltungsgericht Köln am 8. Juli: Das Urteil soll am 22. Juli verkündet werden

Am 8. Juli wurden vor dem Verwaltungsgericht Köln Klagen von fünf Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis gegen die Bundesrepublik Deutschland verhandelt. Zu den Klägern zählen Ralf Herrmann und Günter Weiglein. Alle fünf dürfen aufgrund einer Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle in Bonn Cannabisblüten in der Apotheke kaufen. Da sie sich den Cannabis aus der Apotheke aber nicht in dem notwendigen Umfang leisten können, haben sie bei der Bundesopiumstelle eine Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis für den eigenen medizinischen Bedarf beantragt. Alle Anträge wurden jedoch abgelehnt. Dagegen haben die Betroffenen Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

Das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster hatte kürzlich in einem ähnlichen Verfahren alle Argumente der Bundesopiumstelle gegen einen Eigenanbau zurückgewiesen, der Bundesopiumstelle jedoch weiterhin einen Ermessensspielraum bei ihrer Entscheidung eingeräumt. Siehe Meldung zum Prozess vor dem OVG Münster vom 11. Juni 2014. Der Kläger hat mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Das Ziel der Revision ist ein Urteil, das den Ermessensspielraum der Bundesopiumstelle auf Null reduziert, wenn die Behörde keine rechtlich belastbaren Argumente gegen eine Erlaubnis anführen kann.

Vor dem Verwaltungsgericht Köln wurde die Frage des Ermessensspielraums ebenfalls diskutiert, und wir sind gespannt, zu welchem Urteil das Gericht am 22. Juli bei seiner Verkündigung „im Namen des Volkes“ gelangt. Das Medieninteresse war groß. Durch eine Meldung der deutschen Presseagentur wurde breit über den Prozess berichtet.

Presseschau: Hausgemachte Drogen für die Gesundheit? (WDR)

Der WDR berichtete über den Prozess vor dem Verwaltungsgericht Köln am 8. Juli 2014

Hausgemachte Drogen für die Gesundheit?

Presseschau: Gericht entscheidet über Legalität von Cannabis-Eigenanbau (Westdeutsche Allgemeine Zeitung)

Hier der Bericht der WAZ über den Prozess am 8. Juli 2014. Die Zeitung hat wie viele andere die dpa-Meldung aufgegriffen.

Gericht entscheidet über Legalität von Cannabis-Eigenanbau

Presseschau: Patienten wollen Eigenanbau-Erlaubnis einklagen (Deutsche Apotheker Zeitung)

Auch die Deutsche Apotheker Zeitung berichtete.

Patienten wollen Eigenanbau-Erlaubnis einklagen

Alternativer Drogen- und Suchtbericht erschienen

In diesem Jahr erschien erstmals ein Alternativer Drogen- und Suchtbericht als Kontrast zum jährlichen Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung. Der alternative Bericht, an dem sich Mitglieder der ACM, akzept e.V., des Deutschen Hanf Verbandes und des Schildower Kreises beteiligten, bietet auch einen Überblick zur Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis.

Alternativer Drogen- und Suchtbericht

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Alle Informationen zu den IACM Online Events inklusive kostenlose Videos der Webinare mit deutschen Untertiteln finden Sie hier.

IACM-Konferenz 2022

Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.

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