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ACM-Mitteilungen vom 28. Juli 2012

Anleitung zum Schutz vor Strafverfolgung für Patienten

Der sicherste Schutz für Patienten vor unliebsamen Erfahrungen mit der Justiz ist eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke oder die Verwendung von Cannabinoid-Medikamenten (Dronabinol, Nabilon, Sativex). Alle illegalen Aktivitäten sind mit einem Risiko verbunden, auch wenn eine schwere Erkrankung vorliegt. Weil aber viele Betroffene denken, dass sie keine Chance haben, eine Ausnahmegenehmi¬gung zu bekommen oder Cannabinoide aus der Apotheke zu verwenden, beispielsweise weil sie keinen Arzt finden, der sie unterstützt, unternehmen sie auch keinerlei Anstrengungen in diese Richtung. Das ist ein Fehler. Leider bemerken die meisten Patienten diesen Fehler erst, wenn wegen illegalen Besitzes oder des Eigenanbaus von Betäubungsmitteln ein Strafverfahren droht. Dann ist eines sicher. Der Richter fragt jeden Kranken, was er unternommen hat, um seinen illegalen Cannabiskonsum in legale Bahnen zu lenken. Patienten stehen dann umso besser da, je mehr sie sich darum bemüht haben, aus der Illegalität heraus¬zukommen. Es kommt dabei nicht unbedingt darauf an, dass diese Bemühungen erfolgreich waren.

Eine Anleitung zum Schutz vor Strafverfolgung für Patienten von Dr. Franjo Grotenhermen erklärt in 5 Schritten die zu ergreifenden Maßnahmen.
Fünf Schritte für eine Genehmigung zur Verwendung von Can¬nabis
1. Schritt: Sich informieren
2. Schritt: Arzt auf Cannabinoide ansprechen
3. Schritt: Kostenübernahme beantragen
4. Schritt: Ausnahmeerlaubnis bei der Bundesopi¬umstelle beantragen
5. Schritt: Antrag auf Eigenanbau von Cannabis bei der Bun¬desopiumstelle stellen

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass allerdings auch weitere Aspekte die Strafzumessung vor Gericht beeinflussen können, darunter die Art des Anbaus und die Sicherung vor dem Zugriff durch andere Personen. Es ist ein Unterschied, ob Cannabis, für Jugendliche leicht zugänglich, im eigenen Garten oder in einem abgeschlossenen Raum angebaut wird, und ob geerntete Blüten frei in der Wohnung herumliegen oder in einem Stahlfach gela¬gert werden.

Artikel im Deutschen Ärzteblatt zum therapeutischen Potenzial von Cannabis und Cannabinoiden

Am 23. Juli ist ein ausführlicher Artikel mit dem Titel Das therapeutische Potenzial von Cannabis und Cannabinoiden von Dr. Franjo Grotenhermen und Prof. Kirsten Müller-Vahl im Deutschen Ärztblatt erschienen. Auf der Internetseite des Deutschen Ärzteblatts kann eine pdf-Datei des Artikels in deutscher Sprache und demnächst auch eine pdf-Datei in englischer Sprache heruntergeladen werden. Das Deutsche Ärzteblatt wird wöchentlich an alle deutschen Ärzte verschickt.

Zusammenfassung des Artikels:
„Hintergrund: Seit der Entdeckung des endogenen Cannabinoid-Rezeptorsystems vor etwa 20 Jahren werden Medikamente auf Cannabisbasis intensiv erforscht. Im Jahr 2011 wurde in Deutschland erstmals ein Cannabisextrakt arzneimittelrechtlich zugelassen.
Methode: Selektive Literaturrecherche
Ergebnisse: Die klinischen Wirkungen von Cannabismedikamenten sind in der Mehrzahl auf eine Aktivierung von endogenen Cannabinoid-CB1- und CB2-Rezeptoren zurückzuführen. Seit 1975 wurden mehr als 100 kontrollierte klinische Studien mit Cannabinoiden oder Ganzpflanzenzubereitungen bei unterschiedlichen Indikationen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Studien führten in zahlreichen Ländern zur Zulassung von Medikamenten auf Cannabisbasis (Dronabinol, Nabilon und einem Cannabisextrakt [THC : CBD = 1 : 1]). In Deutschland ist dieser Cannabisextrakt seit 2011 für die Behandlung der mittelschweren oder schweren therapieresistenten Spastik bei multipler Sklerose zugelassen. Eine „off-label“-Behandlung erfolgt derzeit am häufigsten bei Appetitlosigkeit, Übelkeit und neuropathischen Schmerzen. Alternativ können Patienten bei der Bundesopiumstelle eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten im Rahmen einer ärztlich überwachten Selbsttherapie beantragen. Die häufigsten Nebenwirkungen von Cannabinoiden sind Müdigkeit und Schwindel (> 1/10), psychische Effekte und Mundtrockenheit. Gegenüber diesen Nebenwirkungen entwickelt sich fast immer innerhalb kurzer Zeit eine Toleranz. Entzugssymptome stellen im therapeutischen Kontext kaum jemals ein Problem dar.
Schlussfolgerungen: Es gilt heute als erwiesen, dass Cannabinode bei verschiedenen Erkrankungen einen therapeutischen Nutzen besitzen.“

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen zur Cannabisagentur

Die Bundesregierung hält den Anbau von Cannabis zu Forschungszwecken in Deutschland nicht für erforderlich. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Grünen erklärt die Bundesregierung, Forschung an Cannabinoiden zu medizinischen und therapeutischen Zwecken sei von der Regierung durchaus gewollt. Allerdings könne dafür auch aus dem Ausland erworbenes Pflanzenmaterial eingesetzt werden. Am 2. Juli 2012 hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage zur Einrichtung einer Cannabisagentur in Deutschland gestellt.
Wiederholt hat die Bundesopiumstelle die Genehmigung des Eigenanbaus von Cannabis durch Patienten mit dem Hinweis abgelehnt, Deutschland besitze keine Cannabisagentur. Gleichzeitig lehnt die Bundesregierung die Einrichtung einer solchen Agentur, wie sie beispielsweise in den Niederlanden und Österreich existiert, ab.

Presseschau: Regierung antwortet Grünen: Regierung genügen Cannabis-Importe (Deutsche Apotheker Zeitung)

Die Deutsche Apotheker Zeitung berichtete über die Ablehnung der Bundesregierung, eine Cannabisagentur einzurichten.

Regierung antwortet Grünen: Regierung genügen Cannabis-Importe

Bewegte Bilder: Belgien: Fast legale Cannabisplantagen (ARD, EURopamagazin)

Das EURopamagazin der ARD berichtete über einen großen Cannabis Social Club in Belgien, der für seine Mitglieder Cannabis anbaut: Belgien: Fast legale Cannabisplantagen.

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