[Zurück zur Übersicht]  [Zur IACM Startseite]


IACM-Informationen vom 13. August 2014

50.000 Unterzeichner bis 10. September 2014: Petition für Kostenübernahme von Cannabis als Medizin kann ab sofort mitgezeichnet werden!

Rüthen/Berlin: Auf der Internetseite des Deutschen Bundestags kann ab sofort die Petition von Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, mitgezeichnet werden. Die Petition trägt die Nummer 52664 und findet sich unter dieser Webseite.

Text der Petition: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, damit die Kosten einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis bezahlt werden. Der Bundestag möge zudem beschließen, dass Strafverfahren gegen Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit einer durch einen Arzt bescheinigten notwendigen medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten grundsätzlich eingestellt werden.

Krebs, Multiple Sklerose, Angststörungen, Arthritis, Migräne, Epilepsie – die Liste schwerer chronischer Krankheiten, bei denen eine Behandlung mit Cannabis hilfreich ist, ist lang. Cannabis lindert Schmerzen, es wirkt entzündungshemmend und entspannt die Muskulatur. Das ist heute hinlänglich erforscht und die Behandlung wird in vielen Ländern praktiziert.

In Deutschland aber, so warnen jetzt Fachleute, bestehe eine Unterversorgung. Nur etwa 4.000 chronisch Kranke hätten derzeit in Deutschland Zugang zu Cannabis-Medikamenten aus der Apotheke. Der Bedarf sei weitaus größer. „Wir schätzen, dass mehrere 100.000 Menschen in Deutschland von einer Behandlung mit Cannabis als Medikament profitieren würden“, erklärt Franjo Grotenhermen, Vorsitzender des Vereins „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.“. Doch die Kosten von bis zu 600 EURo im Monat muss der Patient selber tragen. Grotenhermen: „Durch dir aktuelle Regelung besteht eine Zweiklassenmedizin und eine medizinische Unterversorgung, da nur vermögende Patientinnen und Patienten Zugang zur medizinischen Nutzung von Cannabisprodukten haben. Hundertausende von Bürgerinnen und Bürgern sind zudem heute mangels erschwinglicher Alternativen gezwungen, sich illegal mit Cannabisprodukten selbst zu therapieren.“

In einer öffentlichen Petition an die Bundesregierung fordert Grotenhermen deshalb nun gemeinsam mit weiteren Experten aus Wissenschaft und Praxis, die Kostenübernahme von Cannabis-Medikamenten sowie die Einstellung von Strafverfahren gegen Patienten mit einer durch einen Arzt erstellten Bescheinigung zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten.

Ob Krankenkassen die Kosten übernehmen oder die Regierung das Geld bereitstellt, lässt die Petition offen. Ein Weg aber müsse gefunden werden, damit auch weniger vermögende Patienten Zugang zum Nutzen von Cannabis erhalten könnten. Kommen in den nächsten 28 Tagen 50.000 Unterstützer zusammen, wird die Petition öffentlich im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags beraten.

In Deutschland können drei Medikamente auf Cannabisbasis auf einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle zur Verwendung von Medizinal-Cannabisblüten aus der Apotheke. In beiden Fällen müssen die Betroffenen die nicht unerheblichen Behandlungskosten meistens selbst tragen. Deutlich günstiger ist der Selbstanbau. Doch für diesen gibt es bisher keine Ausnahmegenehmigungen von der Bundesopiumstelle.

Fachleute gehen davon aus, dass selbst wenn eine Kostenübernahme geregelt würde, diese nur bei einer geringen Zahl medizinischer Indikationen zur Geltung komme. Für die Mehrzahl wäre der Eigenanbau weiterhin die einzige bezahlbare Möglichkeit für eine Therapie. Grotenhermen warnt: “Wir dürfen Schwerkranke nicht kriminalisieren, die einen als wirksam nachgewiesenen Wirkstoff zu sich nehmen wollen, den sie sich in anderer Form nicht leisten können.“ Knud Gastmeier, Schmerztherapeut und Palliativmediziner aus Potsdam, ergänzt: „Es geht auch um das Überleben von Krebspatienten, die zuvor jegliche noch so teure Therapie erhalten haben, die man dann aber schlussendlich verhungern lässt, weil sich die Betroffenen keinen Cannabis zur Appetitsteigerung leisten können.“

In anderen Ländern wurden unterschiedliche Lösungen für dieses Problem gefunden. So erstatten viele Krankenkassen in den Niederlanden eine Behandlung mit Cannabisblüten. In Israel und Kanada sind die Preise für Cannabisprodukte wesentlich niedriger als in Deutschland. In Spanien ist der Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf erlaubt.

Grotenhermen betont: „Das mit der unhaltbaren gegenwärtigen Situation verbundene körperliche und seelische Leid durch unzureichend behandelte schwere Krankheitssymptome oder eine andauernde Angst vor Strafverfolgung muss beendet werden. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht.“

Webseite zur Petition

Blick in die Vergangenheit

Vor einem Jahr

Vor zwei Jahren

[Zurück zur Übersicht]  [Zur IACM Startseite]


up

Veranstaltungen 2020

Alle Informationen zu den IACM Online Events inklusive kostenlose Videos der Webinare mit deutschen Untertiteln finden Sie hier.

IACM-Konferenz 2022

Die 12. IACM-Konferenz zu Cannabinoiden in der Medizin wird am 20. und 21. Oktober 2022 zusammen mit der Schweizerischen SSCM in Basel/Schweiz stattfinden.

Members only

Regular members can sign up for the new member area of the IACM to access exclusive content.

You need to become a regular member of the IACM to access the new member area.

IACM on Twitter

Follow us on twitter @IACM_Bulletin where you can send us inquiries and receive updates on research studies and news articles.