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IACM-Informationen vom 16. August 2008

Wissenschaft: Gerauchter Cannabis wirksam gegen neuropathische Schmerzen von HIV-Patienten

Forscher an der Universität von Kalifornien in San Diego (USA) untersuchten die Wirkungen von gerauchtem Cannabis bei HIV-Patienten, die an neuropathischen Schmerzen litten. Alle Patienten erlebten Schmerzen, obwohl sie Schmerzmedikamente einnahmen. Von 34 Personen, die eingeschlossen wurden, beendeten 28 die Plazebo-kontrollierte Studie. Die Teilnehmer erhielten fünf Tage lang viermal täglich sowohl Cannabiszigaretten mit einem Dronabinol-Gehalt zwischen 1 und 8 Prozent als auch Plazebozigaretten. Beide Behandlungsphasen waren durch zwei Wochen ohne Medikation unterbrochen. Am ersten Tag jeder Behandlungsphase wurde die passende Dosis bestimmt, indem mit einer Zigarette, die vier Prozent Dronabinol enthielt, begonnen und dann je nach Nebenwirkungen und Schmerzlinderung schrittweise reduziert oder gesteigert wurde. Die 34 Patienten nahmen ihre aktuelle Schmerzmedikation während der gesamten Studie weiterhin ein, darunter 22, die Opiate, und 21, die Antikonvulsiva einnahmen.

Die Schmerzlinderung war nach der so genannten DDS (Descriptor Differential Scale) durch Cannabis signifikant größer als durch Plazebo. Während der Cannabisphase erzielten 46 Prozent der 28 Patienten, die die Studie beendeten, eine Schmerzlinderung um mehr als 30 Prozent, verglichen mit 18 Prozent während der Plazebophase. Während der Cannabisbehandlungswoche benötigten die meisten Personen Cannabis mit einem THC-Gehalt von 2 Prozent (n = 9) oder 4 Prozent (n = 10), während die meisten Teilnehmer in der Plazebowoche bis zur nominalen THC-Maximaldosis von 8 Prozent (n = 26) steigerten. Nebenwirkungen waren im Allgemeinen leicht bis mäßig stark, zwei Personen erlitten jedoch starke Nebenwirkungen. Die Autoren folgerten, dass "gerauchter Cannabis im Allgemeinen gut toleriert und wirksam war, wenn er bei Patienten mit medizinisch refraktären Schmerzen wegen einer HIV-DSPN [distal sensorisch dominierende Polyneuropathie] einer gleichzeitig stattfindenden analgetischen Therapie hinzugefügt wird".

(Quelle: Ellis RJ, Toperoff W, Vaida F, van den Brande G, Gonzales J, Gouaux B, Bentley H, Atkinson JH. Smoked medicinal cannabis for neuropathic pain in HIV: a randomized, crossover clinical trial. Neuropsychopharmacology, 6. August 2008 [elektronische Veröffentlichung vor dem Druck])

Deutschland: Gesundheitsministerium verschärft Anforderungen an Ausnahmegenehmigungen für die medizinische Verwendung von Cannabis

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), eine Institution des Bundesgesundheitsministeriums, hat im Juli die Hinweise für Patienten zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabis geändert. Bisher war eine der Voraussetzungen für einen solchen Antrag die fehlende Wirksamkeit von Dronabinol oder die Weigerung der zuständigen Krankenkasse, die Kosten einer Behandlung mit Dronabinol zu übernehmen. Nun wird die Weigerung der Krankenkasse zur Kostenübernahme nicht mehr als Voraussetzung anerkannt, sondern nur noch ein Nachweis der fehlenden Wirksamkeit von Dronabinol (THC).

Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2005, auf dessen Grundlage das BfArM bisher etwa ein Dutzend Anträge zur medizinischen Verwendung von Cannabis genehmigt hat, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Institut als Ablehnungsgrund nicht behaupten kann, dass Dronabinol als gleichwertiges Präparat zur Verfügung stehe. Im Urteil heißt es dazu: "Der Verweis auf ein Arzneimittel, das weder ohne weiteres verfügbar noch für den normalen Bürger erschwinglich ist, stellt aber keine Alternative dar, die das öffentliche Interesse am Einsatz von Cannabis zur Krankheitsbekämpfung entfallen lässt." In einem Brief an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, schreibt der Vorstandsvorsitzende der deutschen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM), Dr. Franjo Grotenhermen, daher: "Vor diesem Hintergrund bitte ich um Ihre Meinung, ob die Hinweise für Patienten zur Beantragung einer Ausnahmeerlaubnis zur medizinischen Verwendung von Cannabis noch den Forderungen des Bundesverwaltungsgerichts entsprechen."

(Quelle: Hinweise für Patienten zur Beantragung einer Ausnahmeerlaubnis (§ 3 Abs. 2 BtMG) zum Erwerb eines Cannabis-Extrakts zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Stand Juli 2008)

Wissenschaft: Cannabinoide so wirksam wie andere Medikamente gegen neuropathische Schmerzen in einer prospektiven Beobachtungsstudie

Wissenschaftler an der Universität von Calgary (Kanada) verglichen die Wirkungen verschiedener Medikamente, die bei der Behandlung neuropathischer Schmerzen verwendet wurden, in einer Beobachtungsstudie mit 182 Patienten. Vom Juli 2003 bis Dezember 2005 wurden Patienten mit neuropathischen Schmerzen verschiedener Ursachen, die keine anderen Medikamente als schwache Analgetika (nicht-steroidale Entzündungshemmer) einnahmen und zur neuromuskulären Klinik überwiesen worden waren, in die Studie aufgenommen.

Mehr als ein Drittel der Patienten erhielt als erste Medikation Gabapentin (37 Prozent). Andere Medikamente, die jeweils mehr als 10 Prozent der Teilnehmer als erstes erhielten, waren Pregabalin, Topirimat und Amitryptilin. Cannabinoide (Nabilon und Sativex) wurden 5 Prozent der Patienten als Erstmedikation verabreicht. Die Autoren stellten fest, dass die "Gründe für die Wahl von Gabapentin typischerweise eine Antizipierung geringer Nebenwirkungen, die Vertrautheit mit seiner Anwendung und die nahezu vollständige Kostenübernahme durch Krankenversicherungen" waren. Es gab keine ernsthaften Nebenwirkungen durch irgendeines der Medikamente. Die Häufigkeit nicht tolerierter Nebenwirkungen war in den verschiedenen Gruppen der Medikamente ähnlich groß. Auch die mittlere Schmerzlinderung drei und sechs Monate nach Therapiebeginn fiel durch die verschiedenen Medikamente ähnlich aus.

(Quelle: Toth C, Au S. A prospective identification of neuropathic pain in specific chronic polyneuropathy syndromes and response to pharmacological therapy. Pain, 6. August 2008 [elektronische Veröffentlichung vor dem Druck])

Kurzmeldungen

Frankreich: Illegaler Cannabismarkt
Der jährliche Umsatz von Cannabis in Frankreich wird vom französischen Beobachtungszentrum für Drogen und Drogenabhängigkeit auf zwischen 746 und 832 Millionen EUR (1,11 bis 1,24 Milliarden US-Dollar) geschätzt. Die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben eines Konsumenten für Cannabis wurden für Frankreich auf etwa 202 EUR geschätzt, verglichen mit Schätzungen für Neuseeland und die Niederlande (124 EUR) und für die Vereinigten Staaten (362 EUR). (Quelle: Legleye S, et al. Drug Alcohol Rev 2008;27(5):466-72.)

USA: Kalifornien
Das Berufungsgericht für den vierten Bezirk in San Diego hielt das medizinische Cannabisgesetz von Kalifornien aufrecht und wies Argumente der Kreise San Diego und San Bernardino zurück, nach denen die Erlaubnis der Verwendung der Droge durch Patienten mit einer ärztlichen Genehmigung gegen die Bundesdrogengesetze verstoße. (Quelle: San Francisco Chronicle vom 1. August 2008)

Spanien: Seminar
Das zweite EURopäische Seminar zur neurologischen Bildgebung und Abhängigkeit mit dem Titel "Wirkungen des Cannabiskonsums auf das Gehirn bei Menschen" findet am 4. September in Barcelona statt, organisiert durch die Sektion neurologische Bildgebung der Gesellschaft EURopäischer Psychiater (AEP) und weitere Veranstalter. Bitte senden sie für ausführliche Informationen eine E-Mail an: egelabert@imim.es. (Quelle: Persönliche Mitteilung von Estel Gelabert)

Wissenschaft: Cannabisentzug
Hemmer des Endocannabinoidabbaus wurden als Medikamente für die Behandlung des Cannabisentzugs vorgeschlagen. (Quelle: Clapper JR, et al. Neuropharmacology, 19. Juli 2008 [elektronische Veröffentlichung vor dem Druck])

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